Die GES Registrat GmbH betreibt unter dem Slogan „Gewerberegistrat“ ein Internetverzeichnis. Um Kunden dafür zu gewinnen, verschickt sie behördlich aussehende Formulare. In dem Glauben die Anfrage einer Behörde zu beantworten, unterzeichnen viele Gewerbetreibende das Formular und senden es dem Unternehmen zurück.
Wer sich nachfolgend weigert die Rechnung in Höhe von 588,- Euro zu bezahlen, erhält von der „Mahnabteilung“ ein Schreiben mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor Abgabe an unser Forderungsmanagement“.
Die Forderung in Höhe von 588,- Euro sind übrigens nur die Kosten für das erste Vertragsjahr. Der Vertrag läuft mindestens 2 Jahre. Es wird also nächstes Jahr eine entsprechende Rechnung über 588,- Euro folgen! Und wer nicht rechtzeitig kündigt, zahlt auch im 3., 4. und 5. Jahr jedes Jahr 588,- Euro, weil sich der Vertrag automatisch jährlich verlängert!
In dem Mahnschreiben droht die GES Registrat GmbH mit erheblichen Mehrkosten.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Mahnung der GES Registrat GmbH wegen eines angeblich beauftragten „Standardeintrags“ auf Gewerberegistrat.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden. Mehr zur GES Registrat lesen Sie auf unserer Webseite.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00