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Pferderecht und Schadensersatzrecht | 03.08.2016

Reitunfall

Gewerbliche Pferde­vermietung: Vermieter hat Instruktions- und Sorgfalts­pflichten

Pferd muss ordnungs­gemäß gesattelt sein

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan (Landgericht Arnsberg, Urteil vom 20.06.2000, Az. 5 S 41/00)

Das Landgericht Arnsberg entschied, dass wer gewerblich Pferde zum Ausritt vermietet, gewissen Instruktions- und Sorgfalts­pflichten nachzugehen hat. Dazu gehört ebenfalls die ordnungs­gemäße Befestigung des Sattels oder der Hinweis an die Mieterin, den Sitz des Sattels während des Ausrittes erneut zu überprüfen. Kommt es zu einem Unfall, weil den Pflichten nicht nachgegangen wurde, ist der Vermieter schadens­ersatz­pflichtig.

Reitunfall durch nicht richtig festgegurteten Sattel

Der Beklagte vermietet gewerblich Pferde zum Ausritt in der Umgebung. Die Klägerin hatte ein Pferd für solch einen Ausritt gemietet. Das Pferd wurde von einem Angestellten des Beklagten zum Reiten fertig gemacht. Nach etwa 20 Minuten fiel die Klägerin während eines leichten Galopps vom Pferd und verletzte sich. Sie behauptete, der Sattel hätte sich gelöst und wäre nach links gerutscht, da er nicht richtig festgegurtet gewesen sei.

Klägerin hat Anspruch auf Schadensersatz

Das Landgericht Arnsberg gab der Klage statt. Nach Auffassung des Gerichts habe die Klägerin einen Anspruch auf Schadens­ersatz gegenüber dem Betreiber des Reiterhofes. Das Gericht führte dazu aus, dass der Beklagte (die Angestellten eingeschlossen) dafür Sorge zu tragen habe, dass das Pferd ordnungs­gemäß gesattelt ist. Gegebenenfalls müsse er darauf hinweisen, dass der Kunde den Sitz des Sattels unterwegs erneut prüfen sollte. Werde den Instruktions– und Sorgfalts­pflichten nicht nachgegangen und der Kunde verletzt sich deshalb, so sei der Betreiber aufgrund der schuldhaft unerlaubten Handlung des Angestellten grund­sätzlich ersatzpflichtig.

Eine Entscheidungsbesprechung von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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