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Arbeitsrecht | 05.09.2023

Arbeit­nehmer-Rechte

Hitzefrei im Büro? Nur im Ausnahmefall

Welche Rechte haben Arbeit­nehmer bei hohen Temperaturen am Arbeits­platz?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Thilo Seelbach, LL.M.

Laut Arbeits­stätten-Regelung soll die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Auch wenn der Arbeitgeber bei großer Hitze zum Einschreiten verpflichtet ist: Zu viel Hoffnung auf ein Hitzefrei sollten sich Arbeit­nehmer nicht machen.

Laut § 3 Absatz 1 Arbeits­stätten­verordnung in Verbindung mit Ziffer 3.5 der Technischen Regeln für Arbeits­stätten (ASR) muss in Arbeitsräumen eine gesund­heitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Grund­sätzlich soll laut ASR in Innen­räumen eine Höchst­temperatur von 26 Grad Celsius herrschen. Liegen die Temperaturen darüber, kann der Arbeit­nehmer aber keineswegs den Stift beiseitelegen und nach Hause gehen.

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Hitzefrei bei Gefahr für Leib und Leben

Entscheidend ist das Kriterium der Gesundheits­schädigung. Es reicht nicht, dass der Arbeit­nehmer sich darauf beruft, dass es unangenehm sei, in der Wärme zu arbeiten. Vielmehr muss die Hitze eine erhebliche Gefahr für seine Gesundheit darstellen (§ 9 Arbeits­schutz­gesetz). Dies dürfte bei Temperaturen bis 30 Grad Celsius aber in den seltensten Fällen zutreffen. Und auch dann betrifft es eher Schwangere oder Mitarbeiter mit nachweislich gesundheitlichen Problemen oder wenn besonders schwere körperliche Arbeiten verrichtet werden müssen.

Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber einschreiten

Allerdings ist der Arbeitgeber bei Temperaturen über 30 Grad gehalten, Maßnahmen nach seiner Wahl zu ergreifen, um die Raum­temperatur zu senken. Das kann das Anbringen von Jalousien oder ähnlichem sein, um eine direkte Sonnenein­strahlung zu verhindern, oder das Aufstellen von Ventilatoren oder einer Klimaanlage.

Räume über 35 Grad sind als Arbeitsraum ungeeignet

Erst ab Temperaturen von über 35 Grad Celsius ist nach den Technischen Regeln für Arbeits­stätten davon auszugehen, dass in dem betreffenden Raum nicht mehr gearbeitet werden kann. Auch hier sollte aber mit dem Arbeitgeber zunächst abgesprochen werden, ob Kühlungs­maßnahmen möglich sind oder in einen anderen Raum umgezogen werden kann.

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