Die Justiz straft immer strenger!
Nicht jeder tödliche Autounfall muss zwangsläufig ein Verbrechen sein – aber wenn es im Zuge eines illegalen Straßenrennens zum Tod eines Unbeteiligten kommt, kann dies zu einer Mordanklage führen. Mord ist im § 211 des Strafgesetzbuches geregelt, die Strafe reicht bis zum lebenslangen Freiheitsentzug. Erst vor kurzer Zeit hat der Bundesgerichtshof zwei Urteile, die aus dem Jahr 2020 stammen, bestätigt und damit klargestellt, dass Raser sehr wohl auch Mörder sein können, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Nachweis des Tötungsvorsatzes gelingt. Dies ist schwierig, da ja eher davon auszugehen ist, dass die Teilnehmer an einem illegalen Autorennen weder sich noch unbeteiligten Verkehrsteilnehmer schaden möchten. Mordurteile sind also eher die Ausnahme, aber – und das lässt sich nicht wegdiskutieren – es gibt sie, und sie wurden durch alle Instanzen anerkannt.
Der Fall des Berliner Ku’damm-Rasers
Als exemplarisches Beispiel wenden wir uns jenem Fall zu, der in den letzten Jahren für die größte Aufmerksamkeit gesorgt hat:
Im Zuge eines illegalen Autorennens auf Berlins bekanntester Straße kam es zur Kollision mit einem am Rennen unbeteiligten Fahrzeug, der Lenker verstarb aufgrund seiner schweren Verletzungen noch am Unfallort. Die beiden Kontrahenten waren unter Missachtung roter Ampeln mit bis zu 160 km/h unterwegs. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem Jeep, der vorschriftsmäßig bei Grün in eine Kreuzung eingefahren war. Im ersten Prozess vor dem Landgericht Berlin wurden beide Männer verurteilt, und zwar wegen Mordes.
Das Urteil gegen einen der beiden jungen Männer wird aktuell nach Prüfung durch den BGH zum insgesamt vierten Mal in Berlin verhandelt. Für den zweiten Fahrer sind die Verfahren mittlerweile abgeschlossen: Das Mordurteil, das das Landgericht Berlin ausgesprochen hat, wurde auch durch den Bundesgerichtshof bestätigt und ist somit rechtskräftig. Der Fahrer muss lebenslang hinter Gitter.
Ein paar grundsätzliche Worte zur Teilnahme an Straßenrennen
Der Gesetzgeber hat 2017 den § 315b Strafgesetzbuch beschlossen, nach dem sowohl die Ausrichtung als auch die Durchführung oder Teilnahme an illegalen Straßenrennen unter Strafe stehen. Davor handelte es sich „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit. Unterschätzen Sie dieses Thema nicht: Der Strafrahmen beginnt bei einer Geldstrafe und reicht bis zur zehnjährigen Haft!
Falls Ihnen vorgeworfen wird, an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen zu haben, dann sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir verteidigen und beraten Sie gerne diesbezüglich! Das gilt auch, wenn Sie an einem tödlichen Autounfall – egal, unter welchen Umständen – beteiligt waren.
Seien Sie bitte auch vorsichtig, wenn es um das Rasen auf der Straße geht. Wenn Sie sich – wie der Gesetzgeber es formuliert – grob verkehrswidrig und ohne die Geschwindigkeit anzupassen oder rücksichtslos fortbewegen, drohen ebenfalls Geldstrafen, der Führerscheinentzug oder sogar der Verlust Ihres Kraftfahrzeuges!