Handelt es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es gibt nämlich – im Gegensatz zum Alkoholkonsum – keine Grenzwerte, nach denen unterschieden werden könnte. Die entscheidende Frage ist, ob dem Fahrer nachgewiesen werden kann, dass er nicht mehr fahrtüchtig ist. Die Polizei überprüft dies anhand der Aussagen des Lenkers, seines Verhaltens und seines beobachteten Fahrvermögens. Wenn die Fahruntüchtigkeit nicht nachgewiesen werden kann, dann haben Sie „nur“ eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen.
Das kostet Sie beim ersten Mal 500 Euro, Sie dürfen einen Monat nicht fahren und bekommen zwei Punkte in Flensburg. Gelten Sie als fahruntüchtig, fallen die Strafen wesentlich höher aus, da Sie dann eine Straftat begangen haben.
Das erstreckt sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis, empfindlichen Geld- und – im Extremfall – Freiheitsstrafen und maximal drei Punkten in Flensburg. Wir empfehlen Ihnen, sich jedenfalls an einen Anwalt zu wenden, um den Sachverhalt zu erörtern und um mögliche Strategien bezüglich der Strafhöhe zu entwickeln.
Droht eine MPU?
Falls die Behörde Zweifel hegt, ob Sie zum Lenken eines Kraftfahrzeuges geeignet sind, müssen Sie sich einer MPU – also der „Medizinisch-Psychologischen Untersuchung“ unterziehen, für die sich im Volksmund der Begriff „Idiotentest“ durchgesetzt hat. Die Untersuchung fällt bei Drogenkonsum umfangreicher als in anderen Fällen aus, sie besteht aus folgenden Schritten:
- Schriftliche Befragung
- Drogentest (Nachweis von Substanzen in Speicher, Blut oder Urin)
- Reaktions- und Leistungstest
- Untersuchung durch einen Psychologen
Wie verhält es sich, wenn ich mich noch in der Probezeit befinde?
Falls Sie als Fahranfänger unter Drogeneinfluss ertappt werden, müssen Sie mit strengen Konsequenzen rechnen. Sie missachten die Verkehrsgesetze „schwerwiegend“, wie es im Gesetz formuliert ist, ein sogenannter „A-Verstoss“. Falls Sie zum ersten Mal bezüglich Lenken unter Drogeneinfluss auffällig werden, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Zusätzlich dazu müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen, das einige hundert Euro kostet und das von Ihnen selbst bezahlt werden muss. Beim zweiten Verstoß werden Sie verwarnt und sollten sich verkehrspsychologisch beraten lassen. Falls Sie dann noch einmal gegen die Regelungen verstoßen und sich noch in der verlängerten Probezeit befinden, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Wird zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen unterschieden?
Kurze Antwort: Nein. Der Gesetzgeber kennt generell bei Drogen keinen Spaß, so gesehen ist es egal, ob Sie Cannabis, Haschisch oder Heroin konsumiert haben. Der einzige Punkt, bei dem die Art der Drogen eine Rolle spielt, ist die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis. Wenn Sie mit harten Drogen erwischt werden, ist der Führerschein weg.
Bei weichen Drogen ist die Behörde etwas milder, wobei es davon abhängt, ob Sie regelmäßig oder nur hin und wieder Drogen konsumieren. Dies wird anhand eines Bluttests festgestellt.