wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 24.04.2017

Insolvenz

Insolvenz­verfahren der German Pellets GmbH ist eröffnet - Masse­unzulänglichkeit liegt vor

Forderungen zur Insolvenz­tabelle sollten form- und frist­gerecht bis zum 1. September angemeldet werden

Am 1. Mai wurde das reguläre Insolvenz­verfahren über die German Pellets GmbH am Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az. 580 IN 64/16). Nur einen Tag später teilte die Insolvenz­verwalterin mit, dass Masse­unzulänglichkeit vorliegt. Anleger haben über Anleihen und Genuss­rechte rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte nun endgültig komplett verbrannt sein.

Werbung

Forderungen form- und fristgerecht anmelden

Die Hoffnungen der Anleger nach der Eröffnung des Insolvenz­verfahren doch noch relativ zügig zumindest einen kleinen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, dürften nach der Mitteilung, dass Masse­unzulänglichkeit vorliegt, langsam am Nullpunkt angekommen sein. Dennoch sollten die Forderungen zur Insolvenz­tabelle form- und frist­gerecht bis zum 1. September bei der Insolvenz­verwalterin angemeldet werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenz­verfahren auch berücksichtigt werden. Auch wenn die Aussichten auf eine Insolvenz­quote sehr gering sind.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Für die Anleger ist es jetzt umso wichtiger, zweigleisig zu fahren. Zunächst müssen die Forderungen unbedingt angemeldet werden, auch wenn die Aussichten gering sind, dass sie noch mit einer Insolvenz­quote rechnen können. Aber immerhin besteht die Möglichkeit, dass die Insolvenz­masse im Laufe des Insolvenz­verfahrens auch wieder steigt.

Zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen

Mindestens ebenso wichtig ist es, unabhängig vom Insolvenz­verfahren Zivil­rechtliche Ansprüche auf Schadens­ersatz geltend zu machen. Diese können insbesondere aus Prospekt­haftung entstanden sein. Die Angaben in den Emissions­prospekten müssen vollumfänglich sein und ein realistisches Bild von den Rendite­erwartungen aber auch von den Risiken zeichnen. Auch in den Anlage­beratungs­gesprächen hätten die Anleger über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Da auch die Staats­anwaltschaft seit längerer Zeit im Zusammenhang mit der German Pellets-Pleite Ermittlungen aufgenommen hat, können sich auch hier noch rechtliche Möglichkeiten für die Anleger eröffnen.

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4026

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4026
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!