Das OLG Düsseldorf hatte die Klausel in der Vorinstanz als wirksam angesehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.07.2015, Aktz. 6 U 94/14), das OLG Frankfurt am Main eine entsprechende Klausel in einem Parallelverfahren hingegen als unwirksam qualifiziert (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.12.2014, Az. 1 U 170/13). Der BGH erachtet diese Klauseln ebenso für unwirksam. Die Deutsche Bank und die Targobank hatten die Klauseln über das pauschale Bearbeitungsentgelt bei Kontoüberziehungen mit ihren Kunden vereinbart.
Bearbeitungsaufwand hat sich aus dem Zins für das Darlehen zu finanzieren
Der BGH hat entschieden, dass die Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen. Einerseits entspricht ein derart von den Banken vereinbartes Bearbeitungsentgelt für Überziehungen nach Auffassung des BGH nicht dem gesetzlichen Leitbild für Verbraucherdarlehen. Die geduldete Überziehung Konten durch Verbraucher sind laut Gesetz Darlehen von der kontoführenden Bank an den Verbraucher (vgl. u. a. § 504 BGB). Der Bearbeitungsaufwand der Bank für dieses Verbraucherdarlehen, also des Überziehungskredites, hat sich aus dem Zins für das Darlehen zu finanzieren. Ein gesondert per vorformulierte Klausel vereinbartes zusätzliches pauschales Entgelt darf die Bank nach dem gesetzlichen Leitbild also nicht einfordern.
Pauschales Bearbeitungsentgelt kann zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen
Dies gilt laut BGH auch deshalb, da das pauschale Bearbeitungsentgelt im Fall kurzfristiger und geringfügiger Überziehungen zu unverhältnismäßig hohen Kosten in Relation zum Sollstand des Kontos (Überziehungsbetrag) führen könnte. So hat der BGH für einen entschiedenen Fall berechnet, dass im Fall einer Überziehung des Kontos von 10,00 Euro statt des pauschalen Entgelts ein Zinssatz von über 25 % hätte vereinbart werden müssen, um denselben Ertrag zu erzielen.
Verbraucher, die aufgrund solcher Klauseln ein pauschales Entgelt für Überziehungen ihres Kontos an die Bank geleistet haben, können diese Zahlungen von der Bank zurückverlangen.
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