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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 17.08.2018

Anschnall­pflicht

Kontrolle ist Pflicht: Wenn sich das Kind selbst abschnallt ...

Autofahrer müssen bei Kindern während der gesamten Autofahrt die Einhaltung der Anschnall­pflicht kontrollieren

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Grund­sätzlich sind alle Mitfahrer in einem Pkw selbst für ihr richtiges Anschnallen verantwortlich. Bei Kindern sieht es jedoch ein bisschen anders aus: Nach einem Beschluss des Ober­landes­gerichts Hamm muss der Fahrer dafür Sorge tragen, dass der kleine Passagier angeschnallt ist und während der ganzen Fahrt auch bleibt!

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Kind schnallt sich während der Fahrt unbemerkt ab

In dem zu entscheidenden Fall saß die vier­jährige Tochter der Fahrerin auf der Rückbank angeschnallt im Kindersitz. Bei einer Verkehrs­kontrolle bemerkte die Polizei, dass das Mädchen selbst unbemerkt den Gurt gelöst hatte und verdonnerte die Mutter zu einem Bußgeld. Diese legte Einspruch ein und gab an, das sei vorher noch nie passiert. Außerdem könne man nicht verlangen, den Gurt ihrer Tochter während der Fahrt andauernd zu kontrollieren.

Anschnallpflicht: Erwachsene tragen die Verantwortung

Das sah das Gericht anders: Bei Kindern treffe den Fahrer eines Fahrzeugs eine besondere Fürsorgep­flicht dahingehend, sich regelmäßig nach dem Kind umzusehen. Diese Pflicht wurde durch die Mutter hier fahrlässig verletzt. Sie hätte mitbekommen müssen, dass ihre Tochter sich abgeschnallt hat und hätte dann anhalten müssen.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen gern

Zu klären ist jedoch, ob es deshalb unbedingt ein Bußgeld mit Punkte­eintrag geben muss. In der Regel ist es möglich, eine Reduzierung der Strafe zu erreichen. Gern können Sie dazu unsere Strafzettel­boxen nutzen. Ihre Rechts­schutz­versicherung trägt die Kosten. Aber beachten Sie die Einspruchs­frist von zwei Wochen!

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