wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 07.10.2016

Individual­beitrag

Kredit­verträge: BGH entscheidet über „einmaligen laufzeit­unabhängigen Individual­beitrag“ der Targobank

Der Individual­beitrag wird von zahlreichen Gerichten als unzulässig beurteilt

Wie der Bundes­gerichts­hof in einer aktuellen Presse­information mitteilt, wird er sich am 22.11.2016 mit der Frage beschäftigen, ob der sogenannte „einmalige laufzeit­unabhängige Individual­beitrag“, den die Targobank in vielen Kredit­verträgen berechnet, rechtmäßig ist.

Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht erwartet, dass der Bundes­gerichts­hof den Bankkunden Recht gibt und wieder Tausende Euros von betroffenen Kunden zurück gefordert werden können.

Üblicherweise geht es um mehrere Hundert Euro pro Kunden.

Targobank verlangte „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“

Die Targobank gehörte mit zu den Banken, die in der Vergangenheit für die Kredit­bearbeitung eine Bearbeitungs­gebühr beim Kunden erhoben hatten. Ab dem Jahr 2012/2013 ist die Targobank dann dazu übergegangen, keine „klassische“ Bearbeitungs­gebühr mehr von den Kunden zu verlangen, sondern sie bat den Kunden zwei verschiedene Verträge an. Einen Basis-Kredit und einen sogenannten Individual­kredit. Bei Letzterem verlangte die Targobank einen sogenannten „einmaligen laufzeitun­abhängigen Individual­beitrag“ der in den Konto­auszügen zu den Kredit­konten der Kunden oft noch als „Bearbeitungs­gebühr/laufzeit­unabhängiger Individual­beitrag“ auftauchte.

Gezahlte Beiträge können von der Targobank zurückverlangen werden

Der Individual­beitrag wird von zahlreichen Gerichten als unzulässig beurteilt. Bankkunden können danach gezahlte Beiträge von der Targobank zurück­verlangen. Damit dies leicht möglich ist, haben wir hier einen Musterbrief für Sie bereit gestellt, den Sie kostenlos anfordern und einsetzen können.

Gerne beraten wir Sie welches Verhalten jetzt ratsam ist. Rufen Sie uns an.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#3170

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d3170
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!