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Arbeitsrecht | 13.12.2018

Kündigungs­schutz­klage

Kündigungs­schutz­klage – Ihre Chance gegen die Entlassung

Mit Hilfe der Kündigungs­schutz­klage zur Abfindung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Angestellten wegen schlechter Arbeit oder Fehl­verhalten zu kündigen ist extrem schwer und die Erfolgs­aussichten einer Kündigungs­schutz­klage sind entsprechend gut. Es locken meist zumindest hohe Abfindungen.

Erst jüngst wollte ein Tele­kommunikations­unternehmen aus Nordrhein-Westfalen seiner Personal­leiterin kündigen.

Kündigung wegen fehlender konzeptioneller Fähigkeiten

Ihr fehlten angeblich konzeptionelle Fähigkeiten in Personal- und Organisations­entwicklung. Sie drangsalierte angeblich Angestellte und habe eine Mit­arbeiterin kräftig an den Ohren gezogen. Die 40-Jährige aber wollte ihren ordentlich bezahlten Job, mit gut 9.000 Euro Brutto­monats­gehalt plus Bonus, nicht verlieren und ging gegen die Kündigung mit der Kündigungs­schutz­klage vor. Das Landes­arbeits­gericht Köln gab ihr Recht.

Jede Kündigung braucht gute Gründe

Das Unternehmen habe nicht ausreichend dargelegt, welche Kompetenzen fehlten und warum sie diese nicht erlangen könne.

Außerdem hätte sie erst abgemahnt werden müssen. Der Frau standen so gut 40.000 Euro Gehalts- und Bonus­zahlungen zu (LAG Köln, 4 Sa 964/17).

Nutzen Sie Ihre Chancen

Immer wieder zeigt sich, dass Arbeit­nehmer zu früh die Flinte strecken und auf eine Kündigungs­schutz­klage – aus welchen Gründen auch immer – verzichten. Dabei ist es so wichtig, diese rechtzeitig einzulegen um auf dem Rechtsweg den Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Gerade mittleren und großen Betrieben sind die Erfolgs­aussichten besonders groß, zumindest eine attraktive Abfindung zu erstreiten.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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