Erst jüngst wollte ein Telekommunikationsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen seiner Personalleiterin kündigen.
Kündigung wegen fehlender konzeptioneller Fähigkeiten
Ihr fehlten angeblich konzeptionelle Fähigkeiten in Personal- und Organisationsentwicklung. Sie drangsalierte angeblich Angestellte und habe eine Mitarbeiterin kräftig an den Ohren gezogen. Die 40-Jährige aber wollte ihren ordentlich bezahlten Job, mit gut 9.000 Euro Bruttomonatsgehalt plus Bonus, nicht verlieren und ging gegen die Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vor. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihr Recht.
Jede Kündigung braucht gute Gründe
Das Unternehmen habe nicht ausreichend dargelegt, welche Kompetenzen fehlten und warum sie diese nicht erlangen könne.
Außerdem hätte sie erst abgemahnt werden müssen. Der Frau standen so gut 40.000 Euro Gehalts- und Bonuszahlungen zu (LAG Köln, 4 Sa 964/17).
Nutzen Sie Ihre Chancen
Immer wieder zeigt sich, dass Arbeitnehmer zu früh die Flinte strecken und auf eine Kündigungsschutzklage – aus welchen Gründen auch immer – verzichten. Dabei ist es so wichtig, diese rechtzeitig einzulegen um auf dem Rechtsweg den Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Gerade mittleren und großen Betrieben sind die Erfolgsaussichten besonders groß, zumindest eine attraktive Abfindung zu erstreiten.