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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 01.11.2018

VW-Abgas­skandal

LG Koblenz setzt verbraucher­freundliche Rechtsprechung fort: Schadens­ersatz für Skoda-Käuferin

VW haftet als Motoren­hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Der Abgas­skandal hat nicht nur VW, sondern auch die Konzern­töchter Audi, Seat und Skoda erfasst. Auch bei Modellen dieser Marken kam der von den Abgas­manipulationen betroffene Motor EA 189 zum Einsatz. Als Motoren­hersteller hafte die VW AG auch bei diesen Modellen auf Schadens­ersatz, entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 26. Juli 2018 (Az.: 1 O 318717).

Mit dem Einsatz der Manipulations­software im Motor EA 189 hat VW sich nicht nur selbst, sondern auch den Konzern­töchtern bzw. den Käufern der betroffenen Modelle von Audi, Seat oder Skoda geschadet. Die Verantwortung für die Abgas­manipulationen muss VW daher auch bei Fahrzeugen von Audi, Seat oder Skoda übernehmen, wie das LG Koblenz entschieden hat.

Kläger fordert Schadensersatz wegen Abgasmanipulation

Das LG Koblenz verhandelte die Klage einer Verbraucherin, die 2011 einen Skoda gekauft hatte. Es stellte sich heraus, dass auch dieses Fahrzeug vom Abgas­skandal betroffen war und zurück­gerufen werden musste. Die Klägerin ließ das Software-Update zwar aufspielen, klagte aber auch auf Schadens­ersatz, da sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von den Abgas­manipulationen gewusst hätte.

Kläger wurde vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

Das LG Koblenz folgte der Argumentation. Mit der Verwendung der Manipulations­software habe VW Aufsichts­behörden und Verbraucher getäuscht und sich sittenwidrig verhalten. Es sei davon auszugehen, dass kein Kunde ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten kaufen würde. Zumal er dann mit dem Verlust der Zulassung rechnen müsse. Doch diese Schädigung der Kunden habe VW zumindest billigend in Kauf genommen, so das LG Koblenz.

VW als Motorhersteller in der Haftung

Volkswagen habe den Skoda der Klägerin zwar nicht gebaut, aber den Motor mit der Manipulations­software hergestellt. Daher stehe VW auch in der Haftung und habe sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadens­ersatz­pflichtig gemacht. Die Klägerin habe Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungs­entschädigung für die gefahrenen Kilometer, entschied das LG Koblenz.

VW kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen

Ob es dann aber tatsächlich zu einem Berufungs­verfahren kommt, ist offen. „Ein großer Teil der Berufungs­verfahren wurde bisher abgesagt, weil sich die Parteien zuvor noch außer­gerichtlich geeinigt haben. Hinter diesem Vorgehen darf durchaus die Taktik von VW vermutet werden, verbraucher­freundliche Urteile durch Oberlandes­gerichte im Abgas­skandal zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart.

Nutzen Sie Ihre Chancen - Ansprüche gegen VW verjähren 2018

Zahlreiche Land­gerichte haben aber so wie das LG Koblenz entschieden, dass VW sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung schadens­ersatz­pflichtig gemacht. „Dementsprechend gut stehen die Chancen, Schadens­ersatz­ansprüche gegen VW durch­zusetzen. Allerdings müssen sie noch dieses Jahr geltend gemacht werden, da die Ansprüche am Jahresende verjähren“, so Rechtsanwalt Seifert.

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