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Schadensersatzrecht | 18.09.2018

VW-Abgas­skandal

LG Stuttgart sieht VW in der Haftung: Gute Erfolgs­aussichten für Schadens­ersatz­klagen

Gerichte urteilen immer häufiger zu Gunsten der geschädigten Käufer

Gerichte quer durch die Republik haben bei Schadens­ersatz­klagen im VW-Abgas­skandal schon zu Gunsten der geschädigten Käufer entschieden. Auch das Landgericht Stuttgart reiht sich hier mit seiner verbraucher­freundlichen Rechtsprechung ein.

Ein typisches Beispiel für die Rechtsprechung des LG Stuttgart dürfte ein Urteil vom 16. November 2017 sein (Az.: 19 O 34/17). Hier stellte das Gericht fest, dass ein Auto­hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet, wenn er ein Fahrzeug in den Verkehr bringt, dass die notwendige Typen­genehmigung nur durch eine Täuschung erschlichen hat und die Gefahr des Widerrufs der Genehmigung besteht. Dabei hafte der Hersteller auch gegenüber Gebraucht­wagen­käufern.

LG bestätigt vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Konkret hatte in dem Fall eine Frau auf Schadens­ersatz geklagt, die einen gebrauchten VW Polo mit dem vom Abgasskandal betroffenen Motor EA 189 gekauft hatte. Das LG Stuttgart gab der Klage überwiegend statt. Durch die Verwendung der Manipulations­software habe Volkswagen die Käuferin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Daher habe die Klägerin einen Anspruch auf Schadens­ersatz. Das Fahrzeug habe zwar über eine Typen­genehmigung verfügt, allerdings hätte die Zulassung aufgrund der unzulässigen Abschalt­einrichtung nicht erteilt werden dürfen. Dadurch bestand die Gefahr, dass die Zulassung jederzeit hätte widerrufen werden können. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Klägerin das Auto nicht gekauft hätte, wenn sie von den Abgas­manipulationen gewusst hätte. Daher habe sie einen Anspruch auf Rück­abwicklung des Kauf­vertrags.

Urteile mit Signalwirkung wurden bisher durch VW verhindert

Auch wenn VW die Möglichkeit hat, gegen das Urteil Berufung einzulegen, finden die Berufungs­verfahren häufig erst gar nicht statt, da sich die Parteien zuvor auf einen Vergleich einigen. „Dahinter dürfte die Befürchtung von VW stehen, dass auch ein Oberlandes­gericht verbraucher­freundlich entscheiden würde. Solche Urteile mit Signal­wirkung sollen offenbar verhindert werden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart.

LG Stuttgart entscheidet verbraucherfreundlich

Am Landgericht Stuttgart hat sich offenbar ohnehin die Auffassung durchgesetzt, dass die Verbraucher im Abgas­skandal Anspruch auf Schadens­ersatz haben. „Bei einer Verhandlung am 7. September 2018 wies der Richter in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Mehrheit der Kammern des Land­gerichts Stuttgart VW wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt und berief sich dabei auf das Urteil vom 16.11.2017“, so Rechtsanwalt Hitzler. In einer anderen Verhandlung empfahl der Richter den Parteien sofort einen Vergleich zu schließen und damit nicht bis zum Berufungs­verfahren vor dem OLG Stuttgart zu warten.

Gute Chancen für geschädigte Käufer bei Schadensersatzklagen

„Insgesamt zeigt sich, dass Schadens­ersatz­klagen im Abgas­skandal gegen VW gute Erfolgs­aussichten haben. Das gilt besonders auch für Klagen, die am Landgericht Stuttgart verhandelt werden. Geschädigte Käufer, die ihr abgas­manipuliertes Fahrzeug im Großraum Stuttgart erworben haben, haben daher beste Chancen, ihre Ansprüche gegen VW durchsetzen zu können“, betont Rechtsanwalt Hitzler.

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