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Internetrecht und Vertragsrecht | 18.04.2016

Branchenbuchabzocke

MVG-mbh Medien Verlagsservice GmbH storniert angeblichen Vertrag

MVG-mbh Medien Verlagsservice GmbH verzichtet auf Forderung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Erfolgreiche Abwehr gegen Forderung wegen angeblich beauftragtem Branchenbucheintrag.

Die MVG-mbh Medien Verlagsservice GmbH hat auf unser Betreiben den angeblich geschlossen Vertrag mit unserer Mandantschaft storniert. Ursprünglich verlangte das Unternehmen die Bezahlung eines beauftragten Branchenbucheintrags im Internet. Unserer Ansicht nach bestand die Forderung jedoch nicht, da der Vertrag täuschungsbedingt zustandegekommen war. Die Stornierung des Vertrags zeigt, dass ein Vorgehen gegen die MVG-mbh Medien Verlagsservice GmbH durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam ist.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der MVG-mbh Medien Verlagsservice GmbH wegen einer angeblich beauftragten Anzeige in einem Internetverzeichnis erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur MVG-mbh Medien Verlagsservice GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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