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Schadensersatzrecht | 16.11.2021

Abgas­skandal

Mercedes: Kraftfahrt-Bundesamt ordnet weiteren Rückruf an

Betroffen sind Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse, B-Klasse sowie des CLA

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Daimler muss weitere Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse und B-Klasse sowie des CLA auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen.

Wie die Behörde am 8. November 2021 in ihrer Rückruf­datenbank veröffentlichte, sind weltweit ca. 162.000 Fahrzeuge und in Deutschland rund 21.000 Autos der Baujahre 2012 bis 2015 von dem Rückruf betroffen. Das KBA hat bei den Modellen eine „Konformitäts­abweichung bezüglich der Regeneration des Diesel­partikel­filters“ fest­gestellt. Die Fahrzeuge werden nun unter dem Code 5496147 in die Werkstatt gerufen, damit ein Software-Update aufgespielt wird.

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Rückruf wegen Konformitätsabweichung

Von einer unzulässigen Abschalt­einrichtung ist hier zwar nicht die Rede, es ist aber ein weiterer Rückruf im Zusammenhang mit der Abgas­reinigung. „Ob hinter der Konformitäts­abweichung mehr steckt, ist derzeit noch Spekulation. Auffällig ist aber zumindest, dass das KBA erst am 29. Oktober 2021 den Rückruf für Modelle der Mercedes A- und B-Klasse der Baujahre 2009 bis 2011 wegen einer unzulässigen Abschalt­einrichtung angeordnet hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Unzulässige Abschalteinrichtungen auch bei Mercedes

Auch das war nur einer von vielen Rückrufen, die das KBA seit 2018 für verschiedene Mercedes-Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalt­einrichtungen angeordnet hat. Daimler steht zwar auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Mit einem Widerspruch gegen die Rückrufe ist der Autobauer allerdings gescheitert und auch die Gerichte folgen zunehmend der Auffassung des KBA, dass in den Mercedes-Motoren unzulässige Abschalt­einrichtungen verbaut sind. So haben inzwischen u.a. die Oberlandes­gerichte Köln und Naumburg Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schaden­ersatz verurteilt.

Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 fest­gestellt, dass Abschalt­einrichtungen grund­sätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßen­verkehr zu einem höheren Emissions­ausstoß führen als im Prüfmodus.

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Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten

Es bestehen daher gute Chancen, Schaden­ersatz gegen Daimler durch­zusetzen. Die Ansprüche können im Wege einer Einzelklage oder auch durch Teilnahme an der Musterklage gegen Daimler geltend gemacht werden. Die Musterklage ist jedoch nur für ca. 50.000 Fahrzeuge der Mercedes-Modelle GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec und GLK 250 BlueTec, für die das KBA einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalt­einrichtung angeordnet hat, gedacht.

Ob Einzelklage oder Teilnahme an der Musterklage – Dr. Gasser ist Kooperations­anwalt der IG Diesel­skandal und berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/mercedes-abgasskandal/

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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