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Arbeitsrecht | 30.03.2016

Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz - Richtiges Verhalten im Überblick

Raus aus der Mobbing­opfer­rolle (Teil 4)

Fachbeitrag von Rechtsanwältin Erika Schreiber

Mobber müssen sich zunehmend darauf einstellen, persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden, z.B. indem sie disziplinarisch oder sogar strafrechtlich belangt werden, mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen überzogen werden bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Daher sollten sich alle Beteiligten, ob Mobbing-Betroffener, Arbeitgeber oder Mobber am Motto „Wehret den Anfängen“ orientieren.

Empfehlungen für die Praxis

„Mobbing“ und mobbingähnliche Handlungen verursachen enorme persönliche und finanzielle Schäden für die Mobbing-Betroffenen und für die Sozialversicherungsträger.

Aber auch Arbeitgeber, die keine oder ungeeignete Maßnahmen gegen „Mobbing“ ergreifen, sehen sich ganz erheblichen finanziellen Belastungen für das Unternehmen, das Land oder die Kommune ausgesetzt.

Wehret den Anfängen

Mobber müssen sich zunehmend darauf einstellen, persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden, z.B. indem sie disziplinarisch oder sogar strafrechtlich belangt werden, mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen überzogen werden bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Daher sollten sich alle Beteiligten, ob Mobbing­Betroffener, Arbeitgeber oder Mobber am Motto „Wehret den Anfängen“ orientieren.

Mobbing-Opfer sollten sich aktiv Hilfe suchen

Für Betroffene bedeutet dies: rechtzeitig aktiv werden, nicht darauf warten, dass sich die Situation von alleine auflöst, nicht mittel- oder langfristig in die Krankheit flüchten. Opfer sollten sich vielmehr durch fachkompetente Anwälte rechtlich beraten und vertreten lassen und die Beratung und Unterstützung von Frauenvertretungen, Betriebs-/Personalräten und Gewerkschaften suchen. Kurzum: raus aus der Mobbingopferrolle!

„Mobbingtagebuch“ führen

Tipp: Führen Sie ein „Mobbingtagebuch“, in welchem Sie alle Vorfälle nach Ort, Datum, Zeit und Inhalt der Mobbingatacke genau bezeichnen. Nur so können Sie im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung die gegen Sie gerichteten Angriffe glaubhaft machen!

Beschwerden von Betroffenen sollten ernst genommen werden

Arbeitgeber und Führungskräfte sollten Beschwerden von Betroffenen ernst nehmen, Beweise erheben, indem sie z.B. Betroffene und Zeugen anhören, Mobbing-Beauftragte benennen, ggfs. eine außerbetriebliche Schlichtungsstelle einschal­ten oder eine anonyme Beschwerdestelle einrichten, Führungskräfte und Mitarbeiter schulen, kurz­um: aktiv und konsequent geeignete Maßnahmen gegen die Entstehung und für Bekämpfung von Mobbing ergreifen.

Mobbing auch rechtlich nicht mehr akzeptabel

In der gesamten Rechtsprechung ist zunehmend die Tendenz erkennbar, dass Mobbing und mobbingähnliche Verhaltensweisen auch im Arbeitsleben als nicht mehr rechtlich akzeptabel bewertet werden mit der Folge, dass Betroffene mehr als je zuvor ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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