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Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 25.07.2017

Abgas­skandal

Mögliche Abgas­manipulationen auch bei Daimler AG

Auch die Daimler AG soll Fahrzeuge mit einem zu hohen Schadstoff­ausstoß verkauft haben

Weitet sich der Abgas­skandal endgültig auf Mercedes aus? Auch die Daimler AG soll in Europa und den USA Fahrzeuge mit einem zu hohen Schadstoff­ausstoß verkauft haben – und das über einen langen Zeitraum von 2008 bis 2016. Das gehe aus dem Durch­suchungs­beschluss des Amts­gerichts Stuttgart hervor, berichtet u.a. die Südd­eutsche Zeitung.

Mercedes will Fahrzeuge nachrüsten

Demnach sind Fahrzeuge mit den Motoren OM 642 und OM 651 betroffen. Verbaut wurden diese Motoren auch bei zahlreichen Mercedes-Modellen. Insgesamt sollen rund eine Millionen Fahrzeuge betroffen sein – also weit mehr als die knapp 250.000 Fahrzeuge, bei denen sich der Stuttgarter Autobauer auf eine Nach­rüstung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt verständigt hat.

Verdacht auf Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen

„Es ist noch nicht die Dimension des VW-Abgas­skandals, aber einiges erinnert inzwischen stark an die Vorgänge bei Volkswagen“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart. Denn die Staats­anwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass bei den genannten Motoren unzulässige Abschalt­einrichtungen verbaut wurden, damit auf dem Prüfstand die zulässigen Schadstoff­werte eingehalten werden konnten, im normalen Betrieb der Ausstoß aber weit höher war. Auch bei VW wurden die Abgaswerte mit Hilfe einer Software manipuliert.

Sachmangel durch nicht Einhaltung versprochener Eigenschaften

„Inzwischen stellt sich die Frage, ob die betroffenen Fahrzeuge aus dem Hause Daimler überhaupt die Zulassung hätten erhalten dürfen oder ob möglicher­weise sogar die Stilllegung drohen könnte“, so Rechtsanwalt Hitzler. Die staats­anwaltlichen Ermittlungen richten sich bisher nur gegen zwei Daimler-Mitarbeiter und nicht gegen Vorstände. Es spricht aber viel dafür, dass gegenüber Kunden der betroffenen Modelle über den Schadstoff­ausstoß falsche Angaben gemacht wurden. „Umwelt­freundlichkeit durch niedrige Abgaswerte ist für viele Autokäufer ein wichtiges Kauf­argument. Wenn die betroffenen Fahrzeuge –so wie die Staats­anwaltschaft Stuttgart offenbar vermutet- diese versprochene Eigenschaft nicht aufweisen, kann ein Sachmangel vorliegen. Ob der durch eine einfache Nach­rüstung behoben werden kann, ist fraglich. Zumal auch nicht geklärt ist, welche Auswirkungen das auf den Motor, z.B. auf den Kraftstoff­verbrauch oder auf die Leistung haben kann“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Rechtliche Möglichkeiten durch Anschluss an kostenloser Interessengemeinschaft wahren

Kunden betroffener Mercedes-Fahrzeuge können sich der kostenlosen Interessen­gemeinschaft der Kanzlei BRÜLLMANN anschließen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu wahren. So können –sollte sich der Verdacht erhärten- ggf. Schadens­ersatz­ansprüche gegen die Händler oder Daimler geltend gemacht werden. Auch der Widerruf der Auto­finanzierung kann in Betracht kommen.

Der Beitritt zur Interessen­gemeinschaft ist völlig kostenlos. Melden Sie sich hier an.

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