Die Verbraucherzentrale wirft Daimler vor, in verschiedenen Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Dabei hat die Klage nicht das Ausmaß der Musterfeststellungsklage gegen VW. Von der Klage sind etwa 50.000 Mercedes-Modelle erfasst, für die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verbindliche Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hat.
Folgende Modelle sind Betroffen
Nach Angaben der Verbraucherzentrale umfasst die Klage Mercedes-Modelle der GLK- und GLC-Klasse mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind demnach Modelle des Mercedes
- GLC 220 d 4Matic
- GLC 250 d 4Matic
- GLK 200 CDI
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI 4Matic
- GLK 220 BlueTec
- GLK 250 BlueTec.
Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen
Das KBA hat für die Modelle den Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Daimler führt zwar die Rückrufe durch, hat aber gegen die KBA-Anordnungen Rechtsmittel eingelegt. Der Autobauer ist der Auffassung, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind.
Verjährung durch Teilnahme an Musterfeststellungsklage gehemmt
Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser glaubt nicht, dass Daimler damit durchkommt. Er geht davon aus, dass die Rückrufe des KBA rechtskräftig werden. Aber: „Der Faktor Zeit könnte Daimler in die Karten spielen. Zum Teil haben die Mercedes-Kunden den Rückruf 2018 erhalten, so dass Schadenersatzansprüche möglicherweise schon Ende 2021 verjähren“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Die Verjährung wäre durch eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gehemmt.
OLG soll Voraussetzungen für Schadensersatz prüfen
Das OLG Stuttgart muss nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Musterfeststellungsklage vorliegen. Ist das der Fall, wird das Musterfeststellungsverfahren eröffnet. Dann muss das OLG Stuttgart entscheiden, ob Daimler in den betroffenen Mercedes-Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und die Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Wird das Klageregister eröffnet, können sich Käufer der betroffenen Mercedes-Fahrzeuge der Klage anschließen.
Individuelle Ansprüche müssen im Einzelverfahren geltend gemacht werden
Kommt es zum Musterfeststellungsverfahren ist die Entscheidung des OLG Stuttgart bindend, auch wenn es zu Gunsten von Daimler entscheidet. „Hat sich Daimler nach Auffassung des OLG Stuttgart schadenersatzpflichtig gemacht, muss der individuelle Schadenersatzanspruch anschließend noch in einem Einzelverfahren geltend gemacht werden“, so Dr. Gasser.
Vom KBA Rückruf noch weitere Modelle betroffen
Die Musterfeststellungsklage betrifft auch nur einen Teil der Mercedes-Fahrzeuge, die das KBA zurückgerufen hat. „Daimler musste noch weitaus mehr Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in die Werkstatt zurückrufen. Auch hier bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Diese müssen jedoch individuell geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.