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Schadensersatzrecht | 27.07.2021

Abgas­skandal

Muster­feststellungs­klage nun auch gegen Daimler

Verbraucher­schützer verklagen Daimler wegen unzulässige Abschalt­einrichtungen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Im Abgas­skandal bahnt sich nach der Muster­feststellungs­klage gegen VW nun eine weitere Klage gegen Daimler an. Wie der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv) am 7. Juli 2021 mitteilte, erhebt er Muster­feststellungs­klage gegen Daimler.

Die Verbraucher­zentrale wirft Daimler vor, in verschiedenen Diesel­motoren unzulässige Abschalt­einrichtungen verwendet zu haben. Dabei hat die Klage nicht das Ausmaß der Muster­feststellungs­klage gegen VW. Von der Klage sind etwa 50.000 Mercedes-Modelle erfasst, für die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verbindliche Rückrufe wegen unzulässiger Abschalt­einrichtungen angeordnet hat.

Folgende Modelle sind Betroffen

Nach Angaben der Verbraucher­zentrale umfasst die Klage Mercedes-Modelle der GLK- und GLC-Klasse mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind demnach Modelle des Mercedes

  • GLC 220 d 4Matic
  • GLC 250 d 4Matic
  • GLK 200 CDI
  • GLK 220 CDI
  • GLK 220 CDI 4Matic
  • GLK 220 BlueTec
  • GLK 250 BlueTec.

Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen

Das KBA hat für die Modelle den Rückruf wegen unzulässiger Abschalt­einrichtungen angeordnet. Daimler führt zwar die Rückrufe durch, hat aber gegen die KBA-Anordnungen Rechts­mittel eingelegt. Der Autobauer ist der Auffassung, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind.

Verjährung durch Teilnahme an Musterfeststellungsklage gehemmt

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser glaubt nicht, dass Daimler damit durchkommt. Er geht davon aus, dass die Rückrufe des KBA rechts­kräftig werden. Aber: „Der Faktor Zeit könnte Daimler in die Karten spielen. Zum Teil haben die Mercedes-Kunden den Rückruf 2018 erhalten, so dass Schaden­ersatz­ansprüche möglicher­weise schon Ende 2021 verjähren“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Die Verjährung wäre durch eine Teilnahme an der Muster­feststellungs­klage gehemmt.

OLG soll Voraussetzungen für Schadensersatz prüfen

Das OLG Stuttgart muss nun prüfen, ob die Voraus­setzungen für eine Muster­feststellungs­klage vorliegen. Ist das der Fall, wird das Muster­feststellungs­verfahren eröffnet. Dann muss das OLG Stuttgart entscheiden, ob Daimler in den betroffenen Mercedes-Modellen eine unzulässige Abschalt­einrichtung verwendet und die Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Wird das Klage­register eröffnet, können sich Käufer der betroffenen Mercedes-Fahrzeuge der Klage anschließen.

Individuelle Ansprüche müssen im Einzelverfahren geltend gemacht werden

Kommt es zum Muster­feststellungs­verfahren ist die Ent­scheidung des OLG Stuttgart bindend, auch wenn es zu Gunsten von Daimler entscheidet. „Hat sich Daimler nach Auffassung des OLG Stuttgart schaden­ersatz­pflichtig gemacht, muss der individuelle Schadenersatz­anspruch anschließend noch in einem Einzel­verfahren geltend gemacht werden“, so Dr. Gasser.

Vom KBA Rückruf noch weitere Modelle betroffen

Die Muster­feststellungs­klage betrifft auch nur einen Teil der Mercedes-Fahrzeuge, die das KBA zurück­gerufen hat. „Daimler musste noch weitaus mehr Modelle wegen unzulässiger Abschalt­einrichtungen in die Werkstatt zurückrufen. Auch hier bestehen gute Chancen, Schaden­ersatz­ansprüche durch­zusetzen. Diese müssen jedoch individuell geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen gegen Daimler

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