Bis heute sieht das Abstammungsrecht vor, dass die Person, die ein Kind zur Welt bringt, „Mutter“ ist und als zweites Elternteil nur ein „Vater“ in Betracht kommt. Bei heterosexuellen Paaren wird der Ehemann automatisch als Vater eingetragen – selbst, wenn er es biologisch gar nicht ist. Bei unverheirateten Paaren kann ein Mann die Vaterschaft unproblematisch anerkennen.
gleichgeschlechtliches Paar kämpft gegen Ungleichbehandlung
Nach derzeitiger Rechtslage steht dem zweiten gleichgeschlechtlichem Elternteil aber nur das Verfahren der Stiefkindadoption offen. Dies ist aus Sicht des Paares eine verfassungswidrige Diskriminierung. Denn bei heterosexuellen Ehepaaren werde der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn das Kind bspw. mit Hilfe einer Samenspende entstanden ist.
Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung auch auf Ehefrauen anwendbar?
Das Standesamt hatte es nach der Geburt im Februar 2020 abgelehnt, die zweite Mutter in die Geburtsurkunde einzutragen. Das Paar hatte daraufhin geklagt. Am 13.01.2021 beschäftigte sich das Oberlandesgericht Celle mit dem Fall, nachdem Anträge der Familie in erster Instanz abgewiesen wurden.
Die entscheidende Rechtsfrage ist nach Ansicht des Paares, ob die Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich dem Wortlaut nach auf Ehemänner bezieht, auch auf Ehefrauen angewendet werden kann - oder sogar muss.
Reform des Abstammungsrecht in Arbeit
Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums ist eine umfassende Reform des Abstammungsrechts in Arbeit. In einigen Bereichen seien Gleichstellung, Vereinfachung und Entlastung aber so dringend erforderlich, dass sie schon vorab geregelt werden sollen, sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber der Presse. So befinde sich ein im Sommer an die anderen Ressorts übersandter Gesetzentwurf derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Im Zentrum dieser Teilreform stehe die Einführung einer gleichrangigen Mutterstellung zweier Frauen kraft Ehe und kraft Anerkennung, sagte der Sprecher.
Das OLG Celle ist nicht das erste hohe Gericht, das sich mit der Elternschaft eines gleichgeschlechtlichen Paares beschäftigt. Im Herbst 2018 urteilte der Bundesgerichtshof, dass nach der Einführung der Ehe für alle ein Frauen-Paar nicht automatisch gemeinsam Eltern werden könne. Notwendig sei eine Reform des Abstammungsrechts, hieß es damals. Darüber diskutiert der Bundestag bereits seit einigen Jahren.
Anwaltliche Hilfe
Die weiteren Entwickelungen sind abzuwarten. Wir als Fachanwälte für Familienrecht beobachten stets die weiteren Entwicklungen im Abstammungsrecht, um unsere Mandanten bestmöglich beraten zu können.