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Familienrecht | 09.02.2021

Abstammungs­recht

Mutter, Mutter, Kind: Gleiche Rechte für Regen­bogen­familien

Die Regen­bogen­familie im Abstammungs­recht

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Regen­bogen­familien werden Familien genannt, bei denen Kinder bei zwei gleich­geschlechtlichen Partnern als eine Familie leben. Zwei als gleich­geschlecht­liches Paar zusammen­lebende Frauen kämpfen derzeit dafür, beide vom Staat als Mütter ihrer Tochter anerkannt zu werden. Es gehe um eine rechtliche Gleich­stellung mit hetero­sexuellen Ehepaaren.

Bis heute sieht das Abstammungs­recht vor, dass die Person, die ein Kind zur Welt bringt, „Mutter“ ist und als zweites Elternteil nur ein „Vater“ in Betracht kommt. Bei hetero­sexuellen Paaren wird der Ehemann automatisch als Vater eingetragen – selbst, wenn er es biologisch gar nicht ist. Bei unverheirateten Paaren kann ein Mann die Vaterschaft unproblematisch anerkennen.

gleichgeschlechtliches Paar kämpft gegen Ungleichbehandlung

Nach derzeitiger Rechtslage steht dem zweiten gleichg­eschlechtlichem Elternteil aber nur das Verfahren der Stief­kind­adoption offen. Dies ist aus Sicht des Paares eine verfassungs­widrige Diskriminierung. Denn bei hetero­sexuellen Ehepaaren werde der Vater automatisch in die Geburts­urkunde eingetragen, auch wenn das Kind bspw. mit Hilfe einer Samenspende entstanden ist.

Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung auch auf Ehefrauen anwendbar?

Das Standesamt hatte es nach der Geburt im Februar 2020 abgelehnt, die zweite Mutter in die Geburts­urkunde einzutragen. Das Paar hatte daraufhin geklagt. Am 13.01.2021 beschäftigte sich das Oberlandes­gericht Celle mit dem Fall, nachdem Anträge der Familie in erster Instanz abgewiesen wurden.

Die entscheidende Rechtsfrage ist nach Ansicht des Paares, ob die Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich dem Wortlaut nach auf Ehemänner bezieht, auch auf Ehefrauen angewendet werden kann - oder sogar muss.

Reform des Abstammungsrecht in Arbeit

Nach Auskunft des Bundes­justiz­ministeriums ist eine umfassende Reform des Abstammungs­rechts in Arbeit. In einigen Bereichen seien Gleich­stellung, Vereinfachung und Entlastung aber so dringend erforderlich, dass sie schon vorab geregelt werden sollen, sagte ein Ministeriums­sprecher gegenüber der Presse. So befinde sich ein im Sommer an die anderen Ressorts übersandter Gesetz­entwurf derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundes­regierung. Im Zentrum dieser Teilreform stehe die Einführung einer gleich­rangigen Mutter­stellung zweier Frauen kraft Ehe und kraft Anerkennung, sagte der Sprecher.

Das OLG Celle ist nicht das erste hohe Gericht, das sich mit der Eltern­schaft eines gleich­geschlechtlichen Paares beschäftigt. Im Herbst 2018 urteilte der Bundes­gerichts­hof, dass nach der Einführung der Ehe für alle ein Frauen-Paar nicht automatisch gemeinsam Eltern werden könne. Notwendig sei eine Reform des Abstammungs­rechts, hieß es damals. Darüber diskutiert der Bundestag bereits seit einigen Jahren.

Anwaltliche Hilfe

Die weiteren Ent­wickelungen sind abzuwarten. Wir als Fach­anwälte für Familien­recht beobachten stets die weiteren Entwicklungen im Abstammungs­recht, um unsere Mandanten bestmöglich beraten zu können.

Ein Fachbeitrag von

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