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Vertragsrecht | 10.01.2012

Branchenbuchabzocke

Neue Mahnwelle: Deutsche Direkt Inkasso treibt Forderungen für die Gewerbeauskunft-Zentrale ein

Inkassofirma schaltet Google-Werbung unter dem Suchwort „Gewerbeauskunft-Zentrale“

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Das leidliche Thema „Gewerbeauskunft-Zentrale“ geht in die nächste Runde: Nach Auskunft der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH treibt inzwischen die DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale ein. Bei der DDI handelt es sich um ein Inkassounternehmen mit Sitz in Köln. Seit Dezember 2011 schreibt es Kunden der Gewerbeauskunft-Zentrale an und fordert sie dazu auf, offene Forderungen zu begleichen. Neben dem Jahresbeitrag von 569,06 Euro werden Zinsen sowie Mahnkosten und Inkassokosten geltend gemacht. Dadurch kommt schnell ein Betrag von 700,- Euro zusammen.

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Deutsche Direkt Inkasso schaltet Google-Werbung

Gleichzeitig schaltet die Deutsche Direkt Inkasso Werbung bei Google. Wer das Suchwort „Gewerbeauskunft-Zentrale“ bei Google eingibt, findet die Homepage des Inkassounternehmens als einen der ersten Treffer. Dabei gibt sich das Unternehmen seriös und wirbt mit folgenden Worten für seine Seite: „Infos und Erfahrungen zu Gewerbeauskunft-Zentrale“. Auf der Homepage selbst werden dann „Urteile der GWE Wirtschaftsinformations GmbH“ veröffentlicht. Der Clou: Es werden vor allem die wenigen Amtsgerichtsurteile veröffentlicht, die der Gewerbeauskunft-Zentrale Recht geben.

Deutsche Direkt Inkasso wirbt mit den Urteilen zugunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale

Die Verfahren, in denen die Gewerbeauskunft-Zentrale unterlegen ist, werden geflissentlich verschwiegen. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist insbesondere auf die entsprechenden Urteile des Amtsgerichts sowie des Landgerichts Düsseldorf hin (siehe AG Düsseldorf - Urteil vom 30.06.2011, Az. 28 C 15346/10 und LG Düsseldorf - Urteil vom 15.04.2011, Az. 38 O 148/10).

Was Sie tun können

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät weiterhin: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu den Betreibern des Allgemeinen Gewerbeverzeichnisses zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.

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Neu: Sofortauftrag per E-Mail oder Fax:

Oder beauftragen Sie uns einfach per E-Mail (an info@si-recht.de) oder Fax (+ 49 (0)30 8 871 0 482). Senden Sie uns folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer und Telefonnummer
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  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite). Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail über den Sachstand informieren.

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