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Vertragsrecht | 31.08.2011

Branchenbuchabzocke

Warnung vor Registerzentrale-Gewerbe.de: Neuer Anbieter mit fast identischen Formularen wie die umstrittene Gewerbeauskunft-Zentrale

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät zur Vorsicht vor neuem Gewerbeverzeichnis registerzentrale-gewerbe.de

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Und wieder ein privates Gewerbeverzeichnis, das mit einem Angebotsformular in behördlicher Aufmachung und mit dem amtlich klingenden Wort „Zentrale“ im Namen auf Kundenfang geht: Das wohl seit Juni 2011 bundesweit an Gewerbetreibende versendete Schreiben, das der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorliegt, ist weitgehend identisch mit den von der Gewerbeauskunft-Zentrale verwendeten Formularen.

Hier wie dort vermitteln die Formulare einen amtlichen Eindruck - angefangen mit dem Druck auf grauem Umweltschutz-Papier über den Abdruck eines Barcodes ohne ersichtlichen Zweck bis hin zur Verwendung von Behördensprache in Befehlsdeutsch. Betrieben wird die Registerzentrale Gewerbe von der MYO Media UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Düsseldorf. Es handelt sich um ein neues Unternehmen, das laut Handelsregister erst seit Juni 2011 auf dem Markt ist.

Irrtümliche Unterschrift soll Vertragsbindung für 2 Jahre besiegeln - bei Monatskosten von 39,85 Euro

Ob hinter dem Unternehmen die gleichen Personen stecken wie hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale (worauf die Verwendung des fast identischen Formulars hindeutet) oder ob es sich um einen „Trittbrettfahrer“ handelt, ist derzeit unklar. Klar ist hingegen, wie es weitergeht: Wer unterschreibt, erhält eine Rechnung. Laut „Kleingedrucktem“ wird mit der Unterschrift ein „Marketingbeitrag“ von 39,85 Euro je Monat vereinbart - für eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren.

Was Sie tun können

Auch hier rät die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Gar nicht erst unterschreiben. Aber auch wer bereits unterschrieben hat: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu den Betreibern des Allgemeinen Gewerbeverzeichnisses zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.

Neu: Sofortauftrag per E-Mail oder Fax:

Oder beauftragen Sie uns einfach per E-Mail (an info@si-recht.de) oder Fax (+ 49 (0)30 8 871 0 482). Senden Sie uns folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer und Telefonnummer
  • Ihren Auftrag: Wir benötigen Ihre verbindliche Erklärung, dass Sie uns beauftragen. Hierzu genügt ein Satz (Ich beauftrage Sie mit der außergerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen in Sachen ______ ./. ______ ).
  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite). Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail über den Sachstand informieren.

Kostenlose telefonische Erstinformation

Nutzen Sie unverbindlich die Kanzlei-Hotline (0)30 3 100 4 400 für weitere Informationen. Die Rechtsanwälte der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstinformation.

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