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Insolvenzrecht | 31.08.2018

Insolvenz

P&R-Container: Wichtige Fristen für Anleger

Wichtig sind der 14. September sowie der 17. und 18. Oktober

Um es gleich auf den Punkt zu bringen: der 29. August 2018 ist keine Frist, die P&R-Anleger beachten müssen. Denn in den Eröffnungs­beschlüssen zum P&R-Insolvenz­verfahren teilte das Insolvenz­gericht München mit, dass Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 (Frist) anmelden sollten – und das allein ist entscheidend.

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Forderungsanmeldung

Den wenigsten Anlegern ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach dem 14. September 2018 noch anmelden können. Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenz­tabelle anmeldet, kommt nicht zu spät. Dennoch empfiehlt es sich diese Frist einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie auf der Gläubiger­versammlung Ihr Stimmrecht ausüben können. Auch wird Ihnen das Insolvenz­gericht München für eine verspätete Anmeldung zusätzlich 20 Euro in Rechnung stellen.

Zwar ist es nachvollziehbar, dass der Insolvenzverwalter bei einer Masse von rund 80.000 Forderungs­anmeldungen möglichst frühzeitig die Unterlagen der P&R-Investoren vorliegen hat. Unserer Ansicht nach hätte ein einfaches „Bitte“ ohne Androhung vermeint­licher Konsequenzen die Anleger genauer über die Verbindlich­keit dieser Frist informiert.

eBook gibt P&R-Anlegern Klarheit

Viele – vor allem ältere – P&R-Anleger sehen die Insolvenz der P&R-Gruppe als schwierig zu bewältigen an, weil ihnen ganz einfach Informationen fehlen. Den Überblick und was zu tun ist, finden sie in dem kosten­freien eBook als Wegweiser für P&R-Anleger.

https://pundr-anleger.de/p-und-r-e-book/

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