Kläger vom Wertverlust und Fahrverbot betroffen
Der von Hahn Rechtsanwälte vertretene Kläger schloss mit der Hamburger Bank, die unter anderem mit dem Autohersteller Hyundai zusammenarbeitet, im Januar 2015 einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines Hyundai Santa Fe mit Euro-5-Dieselmotor. Als Hamburger war der Kläger nicht nur von dem Wertverlust seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal, sondern darüber hinaus auch von den Durchfahrtsbeschränkungen betroffen. Der Widerruf des Finanzierungsvertrags bot dem Geschädigten einen Ausweg.
Frist des Widerrufsrechts begann nicht zu laufen
Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie ihr Fahrzeug entweder teil- oder vollfinanzieren. Die Ausübung des Widerrufsrechts führt nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch zur Rückabwicklung des Fahrzeug-Kaufvertrags. Es handelt sich um sogenannte verbundene Geschäfte. Die Frist zur Ausübung dieses Widerrufsrechts wird jedoch nur durch Vertragsunterlagen in Lauf gesetzt, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diesen Umstand machte sich der Kläger nun erfolgreich zu Nutze.
Widerruf wegen Fehler in Vertragsunterlagen
„Um das Urteil richtig einordnen zu können, muss man wissen, dass ein Versäumnisurteil nur ergehen kann, wenn der vorgetragene Sachverhalt auch tatsächlich zu einem Rechtsanspruch führt“, kommentiert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte die erstrittene Entscheidung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Hahn Rechtsanwälte hatten im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere Fehler in den Vertragsunterlagen der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH festgestellt und diese gerichtlich geltend gemacht.
Rückabwicklung ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
Interessant sind auch die Rechtsfolgen des Widerrufs. Denn wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen muss sich der Verbraucher keine Abzüge für die Nutzung des Fahrzeugs bzw. die gefahrenen Kilometer entgegenhalten lassen. „Man kann insofern von einer Sanktionierung der unsorgfältigen Bank sprechen“, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. „Verbraucher, denen im Dieselskandal auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zustehen, sollten daher ebenfalls ihre Widerrufsmöglichkeiten kostenfrei von uns prüfen lassen, wenn sie ihr betroffenes Dieselfahrzeug entweder anteilig oder in voller Höhe finanziert haben“, rät der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn.
Die Bank tritt im Rahmen der Rückabwicklung an die Stelle des Autohauses. Daher erhält der Verbraucher nicht nur sämtliche Leistungen auf das Darlehen, sondern auch eine Zahlung in Höhe einer etwaigen Anzahlung für das Fahrzeug direkt von der Bank zurück. „Der Kunde ist sein Fahrzeug über drei Jahre quasi kostenfrei und ohne Wertverlust gefahren“, erläutert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Dies gelte auch für die Finanzierung von Benzinern, verrät der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn abschließend.
Nutzen Sie Chancen
Hahn Rechtsanwälte bietet Verbrauchern kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Dennoch hat Hahn Rechtsanwälte in Widerrufsfällen bereits über 50 positive Urteile für Verbraucher erstritten und ist gemessen hieran bundesweit die derzeit erfolgreichste Rechtsanwaltskanzlei.
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