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Schadensersatzrecht | 04.02.2020

Abgas­skandal

Razzia bei Mitsubishi: Verdacht auf Abgas­manipulation

Mitsubishi soll illegale Abschalt­einrichtungen verwendet haben

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Jetzt ist auch Mitsubishi im Abgas­skandal unter Verdacht geraten. Die Staats­anwaltschaft Frankfurt am Main führte am 21. Januar 2020 eine groß angelegte Razzia in den Geschäfts­räumen von Mitsubishi und zwei Auto­zulieferern durch. Nach Angaben der Staats­anwaltschaft wird wegen Betrugs­verdacht ermittelt. Es geht um den Verdacht, dass Mitsubishi illegale Abschalt­einrichtungen verwendet hat.

Fahrzeuge mit 1,6- und 2,2 Liter-Dieselmotoren sollen betroffen sein

Wie die Staats­anwaltschaft Frankfurt mitteilte, besteht der Verdacht, dass bei den 1,6- und 2,2 Liter Vier-Zylinder-Diesel­motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 eine unzulässige Abschalt­einrichtung bei der Abgas­reinigung verwendet wurde. Diese soll dafür sorgen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar eingehalten, im realen Straßen­verkehr aber überschritten werde.

Drohende Stilllegung und Fahrverbote

Da derartige Abschalt­einrichtungen verboten sind, sind Fahrzeuge mit einer solchen Funktion nicht genehmigungs­fähig. Das bedeutet, dass den Fahrzeugen die Stilllegung drohen könnte oder Fahrverbote ausgesprochen werden könnten. Mitsubishi-Kunden, die seit 2014 betroffene Fahrzeuge als Neuwagen erworben haben, werden zudem aufgefordert, sich als Zeugen bei der Polizei zu melden.

Die Durch­suchungen werden nach Angaben der Staats­anwaltschaft durch­geführt, um Beweis­mittel in Bezug auf die Abschalt­einrichtung, die Bewerbung und die Verant­wortlichkeit sicherzustellen.

Wertverlust als Folge des Abgasskandals

„Der Abgas­skandal ist nun offen­sichtlich auch bei Mitsubishi angekommen. Sollte sich der Verdacht illegaler Abschalt­einrichtungen bestätigen, droht den betroffenen Kunden nicht nur die Stilllegung ihrer Fahrzeuge, sondern sie trifft auch der Wertverlust ihrer Autos“, sagt Rechtanwalt Dr. Ingo Gasser.

Wie die Erfahrungen des VW-Abgas­skandals zeigen, haben durch Abgas­manipulationen geschädigte Autokäufer aber auch sehr gute Chancen, Schadens­ersatz­ansprüche durch­zusetzen.

BGH: Geschädigte Autokäufer haben Anspruch auf Schadensersatz

Der BGH hat bereits klargestellt, dass Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung mangelhaft sind und die Verbraucher dementsprechend einen Anspruch auf Ersatz haben. „Der Schaden ist schon mit Abschluss des Kauf­vertrags entstanden, da die Kunden das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgas­manipulationen nicht gekauft hätten. Sie wurden getäuscht und haben Anspruch auf Schadens­ersatz“, erklärt Dr. Gasser, Kooperations­anwalt der IG Diesel­skandal.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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