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Bank- und Kapitalmarktrecht | 16.08.2016

Bauspar­vertrag

Rechtsanwalt Senn: Bausparer sollten Kündigung ihres Bauspar­vertrags rechtlich prüfen lassen

Die Kündigungen von Bauspar­verträgen gehen weiter

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Torsten Senn

Auch in diesem Jahr rollt die Welle der Kündigungen von älteren Bauspar­verträgen seitens der Bauspar­kassen weiter. Die Bauspar­kassen fühlen sich durch zahlreiche Urteile, die zu ihren Gunsten ausfielen sicher, obwohl eine wohl richtungsweisende Entscheidung durch den Bundes­gerichts­hof (BGH) noch aussteht.

Rechtsanwalt bemängelt unzureichende Themenauseinandersetzung durch Gerichte

Es ist zwar zutreffend, dass bundesweit viele Gerichte den Bauspar­kassen ein Kündigungs­recht nach Ablauf von zehn Jahren nach erfolgter Zuteilung einräumen, die Begründung der meisten Entscheidungen setzt sich nach Meinung von Rechtsanwalt Senn oftmals aber nur unzureichend mit dem Thema auseinander und viele Gerichte schreiben häufig lediglich von vormals ergangenen Urteilen ab.

OLG Stuttgart spricht zugunsten der Bausparer

Lediglich das Oberlandes­gericht in Stuttgart hat wiederholt zugunsten der Bausparer entschieden und sich dabei auch die Mühe gemacht, diese Urteile ausführlich zu begründen.

BGH-Entscheidung zugunsten der Bausparer nicht ausgeschlossen

Wie der BGH letztlich entscheiden wird ist natürlich offen, allerdings gibt es durchaus viele nach­vollzieh­bare Argumente gegen das Kündigungs­recht, die von den Richtern in Stuttgart berücksichtigt und sorgfältig begründet wurden, weshalb es trotz der zahlen­mäßig überwiegend anders­lautenden Entscheidungen nicht ausgeschlossen ist, dass der BGH letztlich zugunsten der Bausparer entscheidet.

Prüfung der Kündigungen in der Regel lohnenswert

Bausparer, deren Vertrag seitens der Bauspar­kasse gekündigt wurde, sollten daher diese Kündigung nicht ohne weiteres akzeptieren. Ein Vorgehen, insbesondere im Oberlandes­gerichts­bezirk Stuttgart, an dem unter anderem die Wüstenrot Bauspar­kasse AG und die LBS ihren Sitz haben, ist in der Regel lohnenswert.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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