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Versicherungsrecht | 25.06.2019

Berufs­unfähigkeit

Rechtstipp: Berufs­unfähigkeit bei Apothekern und Ansprüche gegen das Versorgungs­werk

Wochenplan erstellen und Fehler vermeiden

In unserer heutigen Ausgabe erläutere ich Ihnen, was Sie unbedingt beachten müssen, wenn sie einen Anspruch auf Berufs­unfähigkeits­rente gegen das Versorgungs­werk durchsetzen wollen.

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Der Anspruch auf die Berufs­unfähigkeits­rente ergibt sich nach den Bestimmungen der Satzung des jeweiligen Versorgungs­werks.

Satzung setzt Einstellung der gesamten pharmazeutische Tätigkeit voraus

Regelmäßig setzen diese Satzungen voraus, dass die Berufs­tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt und der Apotheker die gesamte pharma­zeutische Tätigkeit eingestellt hat Beispiels­weise nach § 28 Abs. 1 des Versorgungs­werks der Apotheker­kammer Westfalen-Lippe hat jedes Mitglied der Versorgungs­einrichtung das mindestens für einen Monat den satzungs­gemäßen Beitrag entrichtet hat, Anspruch auf Berufs­unfähigkeits­rente, wenn es infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung des Apotheker­berufs unfähig ist und seine gesamte pharma­zeutische Tätigkeit eingestellt hat.

Einstellung der Tätigkeit muss nachgewiesen werden

Die pharma­zeutische Tätigkeit gilt dabei nicht als eingestellt, solange die Apotheke durch einen Vertreter geführt wird. Es muss also dargelegt werden, dass eine Unfähigkeit zur Ausübung der gesamten pharmazeutischen Tätigkeit besteht. Dieses gestaltet sich praktisch schwierig. Hilfreich und dringend zu empfehlen ist hierbei die Erstellung und Vorlage eines typischen Wochenplans. Dieser wird Beispiels­weise in der Zivil­gerichts­barkeit seit vielen Jahren durch den Bundes­gerichts­hof gefordert und ist dort Standard geworden.

Der Wochenplan als Stundenplan

Der Wochenplan sollte dringend auch bei der Antrag­stellung und auch in einem gegebenenfalls erforderlichen verwaltungs­gerichtlichen Verfahren verwendet werden. Hierbei wird in Form eines Stunden­plans für eine fiktive exemplarische Woche dargestellt, welche Tätigk­eiten in noch gesunden Tagen zu verrichten waren und welche gesundheitlichen Einschränkungen diesen Tätigk­eiten jeweils entgegen­stehen.

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Wochenplan wichtige Arbeitsgrundlage für Sachverständige

Durch diese Heran­gehensweise ist es sehr viel einfacher möglich, die Auswirkungen der Krankheit zu beschreiben und so darzulegen, warum die Berufs­unfähigkeit eingetreten ist. Des Weiteren ist dieser Wochenplan dann auch eine wichtige Arbeits­grundlage für später hinzu­kommende medizinische Sachverständige, welche sich daran orientieren können.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten

Überlassen Sie daher nicht allein dem Versorgungs­werk, welche Unterlagen zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden und achten Sie auch im verwaltungs­gerichtlichen Verfahren darauf, dass ein typischer Wochenplan durch Sie eingereicht und entsprechend durch das Gericht berücksichtigt wird.

Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern persönlich zur Verfügung.

Sämtliche Kontakt­daten erhalten Sie auch unter: www.rechtsanwaelte-werne.de

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