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Insolvenzrecht und Verbraucherrecht | 30.09.2019

Insolvenz

Reise­veranstalter Thomas Cook ist insolvent: Wie Kunden jetzt noch ihr Geld retten können

Ihre Möglichkeiten zur Rettung des Geldes für bereits bezahlte Urlaubs­reisen

Der britische Reise­veranstalter Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet. Das hat auch Auswirkungen auf die deutschen Tochter­gesellschaften. Wer noch in den Urlaub hätte fahren sollen, kann die Leistungen aktuell offenbar vielfach nicht mehr in Anspruch nehmen. Der Verkauf und die Durchführung von Reisen sind gestoppt. Betroffen sind Reisen der Thomas Cook, Neckermann, Bucher Reisen und Öger Tours GmbH.

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Viele Kunden fragen sich jetzt, wie sie die bereits bezahlten Urlaubs­preise noch retten können. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Welcher Weg zur Rettung Ihres Geldes der Beste ist, hängt davon ab, welche Zahlungs­methode genutzt wurde und wie lange die Zahlung schon zurückliegt.

Lastschrift-Zahlungen können innerhalb von acht Wochen rückgängig gemacht werden

Haben Sie den Reisepreis binnen der letzten 8 Wochen per SEPA-Lastschrift­mandat bezahlt, müssen Sie schnell sein: Dem eigenen Girokonto belasteten Beträgen kann man ohne Begründung innerhalb von 8 Wochen widersprechen. Die belasteten Beträge werden Ihrem Girokonto dann wieder gutgeschrieben. Eine entsprechende Funktion finden Sie bei den meisten Banken im Online-Banking-Portal neben dem jeweiligen Umsatz.

Haben Sie den Reisepreis binnen der letzten 13 Monate per SEPA-Lastschrift­mandat bezahlt, könnte ebenfalls noch eine Rückholung möglich sein. Nämlich dann, wenn Sie das SEPA-Mandat nicht unter­schrieben haben. Das dürfte bei vielen Reise­buchungen im Internet der Fall sein, nicht jedoch bei Buchungen im Reisebüro. Viele im Internet erteilte SEPA-Mandate sind nicht formwirksam erteilt. Daher kann auch hier der Umsatz oftmals gerettet werden.

Kreditkarten-Zahlungen können mit sogenannten Chargeback-Verfahren zurückgeholt werden

Falls Sie Ihre Reise per Kreditkarte gezahlt haben, können Sie ein sogenanntes Chargeback-Verfahren starten. Das dient dazu, ungerechtfertigte Buchungen zurückzuholen. Bei Visa und Mastercard zählen ausdrücklich auch Insolvenzen dazu. Am besten wenden Sie sich hierbei aber an Ihre Bank, nicht an die Kredit­karten­firma. Banken bieten die entsprechenden Formulare regelmäßig auch online an. Doch auch hier gilt in der Regel, dass die Zahlung des Reise­preises nicht mehr als 8 Wochen zurück­liegen darf.

Auch bei sonstigen Zahlungs­methoden gibt es ggf. Möglichkeiten. Für eine zuverlässige Bewertung der Erfolgs­aussichten ist eine Einzelfall­betrachtung zu empfehlen.

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Setzen sie Ihre Ansprüche mit unserer Hilfe durch

Wenn Sie Ihr Geld zurück­erhalten haben, ist es durchaus möglich, dass sich Thomas Cook oder die Insolvenz­verwaltung an Sie wendet und eine Rück­zahlung der Beträge fordert. Das kann verhindert werden, indem Thomas Cook unmittelbar im Anschluss an die Rück­buchung angeschrieben wird. Gerne übernehmen wir diese Forderungs­abwehr gegenüber Thomas Cook für Sie, noch bevor Schwierig­keiten für Sie entstehen.

Wir helfen Ihnen, die oftmals bestehenden Ansprüche durch­zusetzen und Ihr Geld zu retten. Wenn Sie Hilfe benötigen, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erst­beratung. Wir stehen Ihnen gerne auch bundesweit zur Verfügung. Übrigens: Unsere Kosten werden regelmäßig von Rechts­schutz­versicherungen übernommen.

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