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Verkehrsrecht | 24.09.2019

Verkehrs­unfall oder Polizei­kontrolle

Schweigen ist Gold: Wann Sie mit der Polizei besser nicht reden sollten

Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Wer als Beteiligter eines Verkehrs­unfalls oder bei einer Polizei­kontrolle zu viel erzählt, kann sich schnell um Kopf und Kragen reden.

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Zu schnell gefahren?

Bitte nicht „Ich hatte es eilig“ als Entschuldigung anbringen! Dieses wird als Vorsatz gewertet und die Geldbuße verdoppelt.

Äußerungen zum Unfall?

Bloß nicht. Wenn nach einem Unfall, in den Ihr Fahrzeug verwickelt gewesen sein soll, die Polizei an der Haustür klingelt, sollten Sie komplett schweigen. Gesteht man, den Wagen selbst gefahren zu haben, riskieren Sie Straf­verfahren wegen Unfall­flucht! Dass Sie vorher keinen Unfall bemerkten, glaubt man sowieso nicht. Also lieber erstmal komplett schweigen!

Bei einer morgendlichen Blutprobe nie den Alkohol vom Vorabend erwähnen!

Sonst wird die seither abgebaute Alkohol­menge hinzu­addiert. Da ist der Grenzwert von 1,6 Promille schnell erreicht und dann geht es direkt zur MPU (sog. Idiotentest).

Schlafmützen aufgepasst!

Niemals nach einem Unfall sagen, dass man kurz ein­geschlafen ist! Das kann als Straßen­verkehrs­gefährdung gewertet werden, wonach der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Sagen Sie immer nur den einen Satz: „Dazu möchte ich mich momentan nicht äußern!“. Und dann ab zum Anwalt. Ihre Rechts­schutz­versicherung zahlt das. Und wenn ein Polizist Ihnen erklärt, dass sich Ihr Schweigen nachteilig auswirkt, dann stimmt das nicht!

Medikamente sind tabu!

Wer Medikamente - auch vermeintlich harmlose - eingenommen hat, sollte dies der Polizei gegenüber nicht angeben. Auch wenn einem beim Fahren schwarz vor Augen wurde, hüllt man sich besser in Schweigen. Andernfalls drohen Führerschein­entzug und MPU („Idiotentest“).

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Angaben zum Verdienst?

Bloß nicht! Über Geld spricht man nicht. Erst recht nicht mit der Polizei, denn eine mögliche Geldstrafe errechnet sich in der Regel aus der Höhe des Einkommens.

Drohendes Disziplinarverfahren?

Wenn Sie einer Standes- oder Dienst­aufsicht unterliegen (z.B. Ärzte oder Beamte), sollten Sie lieber nicht verraten, wo sie arbeiten. Ein Disziplinar­verfahren liegt sonst in der Luft.

Nicht einschüchtern lassen!

Auch wenn die Beamten der Polizei manchmal sehr robust auftreten: Verhalten Sie sich respektvoll, aber lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Nur Angaben zur Person machen!

Faustformel: Nur die Daten angeben, die auf Ihrem Personal­ausweis stehen. Keine Bemerkungen zum eigentlichen Vorwurf, insbesondere sind Recht­fertigungen völlig unangebracht. Daraus kann man Ihnen einen Strick drehen!

Anwalt ein Muss

Ein versierter Fachanwalt ist in Verkehrs­sachen ein Muss. Nur er sollte mit den Behörden in Kontakt treten. Wichtig: Bereits am Unfallort weist man die Beamten darauf hin, dass man sich über seinen Anwalt äußern will.

Schriftliche Anhörung

Flattert eine Schrift­liche Anhörung ins Haus, sofort zum Anwalt. Keinesfalls selbst ausfüllen und an die Polizei zurück­senden! Falsche Angaben sind schwer zu korrigieren!

Ignorieren von Vorladungen

Nicht auf Vorladungen der Polizei reagieren! Auch hier schnell­stmöglich zum Anwalt, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Und: Haben Sie eine Rechts­schutz­versicherung, werden die Anwalts­kosten übernommen! Dabei haben Sie übrigens immer eine freie Anwaltswahl!

Sagen Sie immer nur den einen Satz: „Dazu möchte ich mich momentan nicht äußern!“. Und dann ab zum Anwalt. Ihre Rechts­schutz­versicherung zahlt das. Und wenn ein Polizist Ihnen erklärt, dass sich Ihr Schweigen nachteilig auswirkt, dann stimmt das nicht! Fortsetzung folgt…

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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