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Kaufrecht und Vertragsrecht | 27.06.2017

VW-Abgas­skandal

Strategie­wechsel im VW-Abgas­skandal: Erste Urteile rechts­kräftig

Geschädigte erhalten erstmals endgültig ihren Kaufpreis zurück

Die im Abgas­skandal führende Anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf gibt bekannt, dass die Volkswagen AG über ihre Anwälte mitteilen lässt, dass nach drei zugunsten der Geschädigten erstrittenen erstinstanzlichen Urteile kein Rechts­mittel eingelegt wird. Damit werden diese Urteile rechts­kräftig (Urteile der Land­gerichte Arnsberg I-2 O 264/16 vom 12.05.2017, Bayreuth 23 O 348/16 vom 12.05.2017 und Wuppertal 3 O 156/16, Urteil vom 26.04.2017).

VW akzeptiert erstinstanzliche Urteile

Bislang hatte die Volkswagen AG in sämtlichen verlorenen Verfahren Berufung eingelegt. „Es ist daher eine große Überraschung, dass offenbar ein Strategie­wechsel vollzogen wird“, meint Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Partner der Sozietät. Bislang habe der Konzern jede auch nur erdenkliche Möglichkeit genutzt, die Verfahren in die Länge zu ziehen und dennoch eine Entscheidung von Ober­gerichten zu vermeiden, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert. Daher handele es sich um einen Durchbruch für die Geschädigten, weil diese erstmals seit der Aufdeckung des Abgas­skandals endgültig entschädigt werden und die betroffenen Fahrzeuge zurück­geben können.

Erfolgsaussichten in Berufungsverfahren

Besonders brisant finden die Anwälte die Tatsache, dass üblicherweise nur dann kein Rechts­mittel eingelegt werde, wenn die unterlegene Partei nicht mehr an ihre Erfolgs­aussichten glaube. Die Signale der Oberlandes­gerichte weisen genau in diese Richtung, meint Rechtsanwalt Ulbrich: „Es spricht sehr viel dafür, dass die Berufungs­instanz die erstinstanzlichen Urteile bestätigt hätte. Das scheinen die Volkswagen-Anwälte ebenso zu beurteilen, denn ansonsten hätten sie dem Konzern empfohlen, das Berufungs­verfahren zu betreiben. Diese Einschätzung bezieht sich offen­sichtlich auf mehrere Oberlandes­gerichts­bezirke, denn die Berufungs­verfahren hätte vor den Ober­landes­gerichten Hamm, Düsseldorf und Bamberg stattgefunden.“

Urteile mit Signalwirkung

„Künftig dürfen die Geschädigten im Falle einer Klage gegen Volkswagen berechtigte Hoffnung haben, dass sie in nur einer Instanz ihre Ansprüche durchsetzen können. Das führt zu einer deutlich schnelleren Anspruchs­durchsetzung. Zudem entfalten diese rechtskräftigen Urteile eine erhebliche Signal­wirkung für diejenigen, die direkt bei dem Konzern Fahrzeuge gekauft haben. Das gilt insbesondere für Großkunden und Käufer mit Schwer­behinderten­ausweis, also Kunden mit Rabatt­ansprüchen“, erläutert Prof. Dr. Rogert.

Erste Kanzlei mit rechtskräftigem Abschluss von Verfahren gegen die Volkswagen AG

Nachdem die Düsseldorfer Kanzlei als erste bundesweit ein bahn­brechendes Urteil gegen die Volkswagen AG errungen habe (Landgericht Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16, JUVE berichtete) und ebenfalls als erste Kanzlei in Nordrhein-Westfalen Verfahren gegen einen Vertrags­händler gewonnen habe (Doppel­schlag vor dem Landgericht Krefeld; vgl. Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, Az. 2 O 83/16 und Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, Az. 2 O 72/16) könne sie nunmehr wiederum als erste Kanzlei mit rechts­kräftigem Abschluss von Verfahren gegen die Volkswagen AG aufwarten. Bereits früher habe sie ebenfalls erstmalig ein Urteil gegen einen Vertrags­händler vollstreckt, um dem Kläger den Kaufpreis zu verschaffen. Einzel­heiten dazu finden Sie unter http://auto-rueckabwicklung.de.

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