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Kapitalanlagerecht und Schadensersatzrecht | 06.09.2018

Anlage­beratung

Sunrise Energy – Energiewert – Bio Blockkraft – Proindex Capital: Anlage­berater wegen fehlerhafter Beratung zu Schadens­ersatz verurteilt

Empfehlung von Kapital­anlagen der Unternehmen als absolut sichere Kapital­anlagen nicht vertretbar

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Mit rechts­kräftigem Versäumnis­urteil vom 9. August 2018 (Az. 10 O 3722/18) verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Anlage­berater wegen fehlerhafter Anlage­beratung im Zusammenhang mit Kapital­anlagen bei der Sunrise Energy GmbH, Energiewert GmbH, Bio Blockkraft GmbH und Proindex Capital AG zur Zahlung von Schadens­ersatz in Höhe von 44.842,26 Euro Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte aus den Kapital­anlagen.

Der Berater hatte die Kapital­anlagen mehreren Familien­mitgliedern unter anderem zur Alters­vorsorge und als absolut sichere Kapital­anlagen empfohlen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte im Rahmen des Versäumnis­urteils zwar nur über den Vortrag des Klägers zu entscheiden, hielt diesen jedoch offen­sichtlich für schlüssig und urteilte damit, dass eine Empfehlung von Kapital­anlagen der Sunrise Energy GmbH, Energiewert GmbH, Bio Blockkraft GmbH und Proindex Capital AG als sichere Kapital­anlagen nicht vertretbar war. Der Berater hat daher für den Schaden zu haften, der durch den Abschluss der Kapital­anlagen eingetreten ist.

Totalverlust der Anlage im Fall der Sunrise Energy GmbH nicht ausgeschlossen

Vor dem Hintergrund, dass z.B. im Falle der Sunrise Energy GmbH bereits die Staats­anwaltschaft wegen Insolvenz­verschleppung und weiterer Tat­bestände gegen Geschäfts­führer und Gesellschafter ermittelt, so dass ein Total­verlust der Anlage nicht ausgeschlossen ist, sollten betroffene Anleger die eigenen Möglichkeiten einer Schadlos­haltung gegen Dritte prüfen lassen.

Anleger sollten Ansprüche prüfen lassen – Verjährung droht zum 31.12.2018

Anlage­berater und Vermittler haften bei einer fehler­haften Beratung und Vermittlung von Kapital­anlagen grund­sätzlich persönlich für einen durch die fehlerhafte Beratung oder Vermittlung entstandenen Schaden. Ansprüche gegen Berater und Vermittler verjähren allerdings nach drei Jahren mit Beginn zum Jahresende ab dem Zeitpunkt, ab dem Kenntnis über die fehlerhafte Beratung oder Vermittlung besteht oder bestehen musste. Vor dem Hintergrund, dass die BaFin im Jahre 2015 der Sunrise Energy GmbH die Rück­abwicklung verbotener Einlage­geschäfte aufgab und 2015 ebenfalls die ersten Zahlungen ausblieben, könnte zum Jahresende 2018 die Verjährung von Ansprüchen eintreten. Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche daher prüfen lassen, um rechtzeitig verjährungs­hemmende Maßnahmen ergreifen zu können.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

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