Der Berater hatte die Kapitalanlagen mehreren Familienmitgliedern unter anderem zur Altersvorsorge und als absolut sichere Kapitalanlagen empfohlen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte im Rahmen des Versäumnisurteils zwar nur über den Vortrag des Klägers zu entscheiden, hielt diesen jedoch offensichtlich für schlüssig und urteilte damit, dass eine Empfehlung von Kapitalanlagen der Sunrise Energy GmbH, Energiewert GmbH, Bio Blockkraft GmbH und Proindex Capital AG als sichere Kapitalanlagen nicht vertretbar war. Der Berater hat daher für den Schaden zu haften, der durch den Abschluss der Kapitalanlagen eingetreten ist.
Totalverlust der Anlage im Fall der Sunrise Energy GmbH nicht ausgeschlossen
Vor dem Hintergrund, dass z.B. im Falle der Sunrise Energy GmbH bereits die Staatsanwaltschaft wegen Insolvenzverschleppung und weiterer Tatbestände gegen Geschäftsführer und Gesellschafter ermittelt, so dass ein Totalverlust der Anlage nicht ausgeschlossen ist, sollten betroffene Anleger die eigenen Möglichkeiten einer Schadloshaltung gegen Dritte prüfen lassen.
Anleger sollten Ansprüche prüfen lassen – Verjährung droht zum 31.12.2018
Anlageberater und Vermittler haften bei einer fehlerhaften Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen grundsätzlich persönlich für einen durch die fehlerhafte Beratung oder Vermittlung entstandenen Schaden. Ansprüche gegen Berater und Vermittler verjähren allerdings nach drei Jahren mit Beginn zum Jahresende ab dem Zeitpunkt, ab dem Kenntnis über die fehlerhafte Beratung oder Vermittlung besteht oder bestehen musste. Vor dem Hintergrund, dass die BaFin im Jahre 2015 der Sunrise Energy GmbH die Rückabwicklung verbotener Einlagegeschäfte aufgab und 2015 ebenfalls die ersten Zahlungen ausblieben, könnte zum Jahresende 2018 die Verjährung von Ansprüchen eintreten. Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche daher prüfen lassen, um rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen zu können.
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