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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 11.11.2016

Einmaliger laufzeit­unabhängiger Individual­beitrag

Targobank gibt auf: Revision wegen Individual­beitrag zurück­genommen

Berufungs­urteil des Land­gerichts Mönchen­gladbach rechts­kräftig

Der Bankrechts­senat des Bundes­gerichts­hofs hat den für den 22. November 2016 angekündigten Verhandlungs­termin mit der Targobank, in der es um die Erhebung eines „einmaligen laufzeitun­abhängigen Individual­beitrags“ in einem Verbraucher­darlehens­vertrag ging, aufgehoben. Die Targobank hat die Revision zurück­genommen.

Was ist der „einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag“?

Die Targobank gehörte mit zu den Banken, die in der Vergangenheit für die Kredit­bearbeitung eine Bearbeitungs­gebühr beim Kunden erhoben hatten. Ab dem Jahr 2012/2013 ist die Targobank dann dazu übergegangen, keine „klassische“ Bearbeitungs­gebühr mehr von den Kunden zu verlangen, sondern sie verlangte stattdessen einen sogenannten „einmaligen laufzeitun­abhängigen Individual­beitrag“.

BGH erklärt Kreditbearbeitungsgebühr für unzulässig

Es handelt sich nach unserer Auffassung um die alte Kredit­bearbeitungs­gebühr. Diese war jedoch bereits im Jahr 2014 in einem von uns geführten Prozess durch den BGH für unzulässig erklärt worden.

Kunden sollten den laufzeitunabhängigen Individualbeitrag von der Bank zurückfordern

Kunden der Targobank, die einen laufzeitun­abhängigen Individual­beitrag an die Bank zahlen mussten, sollten diesen nunmehr zzgl. Verzinsung bei der Bank zurückzufordern. Hier finden Sie dazu einen kostenlosen Musterbrief, der allerdings keine Verjährungs­fristen unter­brechen kann.

Achtung: Anspruch auf Rückerstattung für 2013 abgeschlossene Kreditverträge verjährt zum 1. Januar 2017

Eile ist geboten bei Kredit­verträgen, die im Jahr 2013 abgeschlossen wurden. Der Anspruch auf Rück­erstattung des laufzeitun­abhängigen Individual­beitrags verjährt hier zum 1. Januar 2017. Kunden mit Verträgen aus dem Jahr 2013 sollten daher noch im Dezember 2016 Klage erheben bzw. einen Mahn­bescheid beantragen. Andernfalls verlieren sie den Anspruch endgültig am 1. Januar 2017.

Gerne werden hier für Sie tätig.

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