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Bankrecht und Verbraucherrecht | 09.03.2018

Glücks­spiel

Unerlaubtes Online-Glücks­spiel: Landesbank Berlin und PayPal nehmen Forderungen zurück

Kredit­karten­unternehmen kann Aufwendungen für Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücks­spielen nicht ersetzt verlangen

Nach PayPal hat nun auch die Landesbank Berlin von einer weiteren Geltend­machung offener Beträge, die unserem Mandanten durch Online-Glücks­spiel entstanden sind, eingestellt.

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Unserem Mandanten war durch Online-Glücks­spiel eine hohe Kredit­karten­abrechnung entstanden. Wir rieten ihm die Zahlung zu verweigern. Als Folge beauftragte die Landesbank Berlin ein Inkasso­unternehmen mit der Beitreibung der Forderung.

Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen unzulässig

Nach unserer Ansicht kann ein Kredit­karten­unternehmen seine eigenen Aufwendungen jedoch nicht ersetzt verlangen, wenn es sich um Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücks­spiel handelt. Online-Glücks­spiel ist in Deutschland verboten. Ebenso ist jede Mitwirkung an Zahlungen die im Zusammenhang mit Online-Glücks­spiel stehen verboten. Das Kredit­karten­unternehmen darf solche Zahlungen demnach gar nicht erst ausführen.

Inkassounternehmen verzichtet auf Forderung

Das hat auch das Inkasso­unternehmen eingesehen und uns mit Schreiben vom 6. Februar 2018 mitgeteilt:

„Bezüglich dieser Forderung wird für unsere Mandantin erklärt, dass diese nicht mehr gegen Ihren Mandanten geltend gemacht wird.

SCHUFA-Meldungen hat unsere Mandantin zu dieser Forderung nicht veranlasst und wird dies selbstverständlich auch in Zukunft unterlassen.“

PayPal verzichtet ebenfalls auf Ansprüche

Auch PayPal hat uns in einem weiteren Fall bestätigt keine weiteren Ansprüche gegen unseren Mandanten geltend zu machen.

Unser Mandant hatte per PayPal in einem Online-Casino gezahlt. PayPal zog die Beträge per Lastschrift von seinem Konto ein. Unser Mandant widerrief die Last­schriften und beauftragte uns mit der Forderungs­abwehr. PayPal teilte uns mit Schreiben vom 23. Januar 2018 mit:

„Die Forderungs­beitreibung in Bezug auf diese beiden PayPal Konten wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt. Es bestehen also keine weiteren Forderungen mehr an Ihren Mandanten von Seiten PayPal.“

PayPal kündigte allerdings auch die Geschäfts­beziehung zu unserem Mandanten.

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Anwaltliche Hilfe bei Forderungsabwehr

Sofern Sie die Chance haben Last­schriften die durch unerlaubtes Online-Glücks­spiel entstanden sind zu widerrufen, zögern Sie nicht. Wir helfen Ihnen gerne bei der Forderungs­abwehr. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein solches Vorgehen auch in Ihrem Fall möglich ist, rufen Sie uns einfach an. Ein erstes Gespräch ist kostenlos.

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