wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Baurecht und Bauvertragsrecht | 23.02.2021

Bauvertrag

Unterschied zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln bei Bau­verträgen

Wesentlicher Mangel berechtigt zur Verweigerung der Abnahme

Im Rahmen von Bau­verträgen und Verträgen über Handwerks­leistungen ist der Auftrag­geber gem. § 641 Abs. 1 S. 1 BGB regelmäßig erst mit Abnahme des Gewerks zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Den Auftrag­geber trifft dabei gem. § 640 Abs. 1 BGB grund­sätzlich eine Pflicht zur Abnahme, sofern das Gewerk im Wesentlichen mangelfrei hergestellt worden ist. Wann ein Gewerk im Wesentlichen mangelfrei ist, also eine Abnahme­verpflichtung des Auftrag­gebers besteht, ist häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinander­setzungen.

OLG: Fehlen von Leitungen stellt wesentlichen Mangel dar

Zuletzt hatte das Oberlandes­gericht Frankfurt in seinem Urteil vom 12.08.2019 (Az. 29 U 101/18) über die Frage, ob ein wesentlicher Mangel vorliegt zu entscheiden. Der Bau­unternehmer verlangte seine ausstehende Vergütung. Der Auftrag­geber verweigerte die Abnahme und damit die Zahlung. Hintergrund dessen war, dass der Bau­unternehmer es im Rahmen eines umfassenden Bau­vertrages unterlassen hatte, die vertraglich geschuldeten Wasser- und Entwässerungs­leitungen zum Gäste-WC her­zustellen. Letztlich entschied das Oberlandes­gericht zugunsten des Auftrag­gebers und erachtete das Fehlen der Leitungen als wesentlichen Mangel, der zur Verweigerung der Abnahme berechtige.

Anwaltliche Hilfe

Sehen Sie sich auch mit der Vergütungs­forderung eines Bau­unter­nehmers oder Handwerkers konfrontiert, obwohl dieser seine Leistungen mangelhaft ausgeführt hat? Herr Rechtsanwalt Kaufmann steht Ihnen in solchen Fällen mit Rat und Tat zur Seite. Er kann hierbei auf eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Bau­vertrags­rechts zurück­blicken. So war er mehr als 10 Jahre als Wirtschafts­jurist für einen großen Bauträger tätig.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8046

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d8046
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!