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Kaufrecht, Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 08.08.2019

VW Abgas­skandal

Urteile mit Signal­wirkung: OLG-Urteile setzen VW im Abgas­skandal unter Druck

Die Chancen zur Durch­setzung von Schadens­ersatz­ansprüchen im Abgas­skandal sind daher besser denn je

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

VW weht im Abgas­skandal mittlerweile ein rauer Wind entgegen. Zahlreiche Gerichte sehen Volkswagen inzwischen in der Verantwortung für die Abgas­manipulationen und sprechen den geschädigten Verbrauchern Schadens­ersatz zu. Diese Rechtsprechung haben jetzt auch die Oberlandes­gerichte Koblenz, Köln und Karlsruhe bestätigt.

Die Rechtsprechung der OLG-Gerichte ist wegweisend. Andere Gerichte werden sich hieran orientieren. Die Chancen, Schadens­ersatz­ansprüche im Abgas­skandal gegen durch­zusetzen, sind daher besser denn je. „Die Zeit ist reif, um VW für die Abgas­manipulationen zur Verantwortung zu ziehen und Schadens­ersatz geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich im Diesel­skandal vertreten hat.

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Verbraucherfreundliche Urteile mit Signalwirkung

Lange musste man im Abgas­skandal auf Urteile durch Oberlandes­gerichte warten. „Verbraucher­freundliche Urteile durch Oberlandes­gerichte haben natürlich eine Signal­wirkung und genau deshalb wollte VW diese Entscheidungen verhindern“, erklärt Dr. Gasser.

Diese Strategie von VW ging lange Zeit auf, doch jetzt musste Volkswagen innerhalb kurzer Zeit drei empfindliche Niederlagen vor Ober­landes­gerichten hinnehmen. Das OLG Konstanz entschied am 12. Juni, dass VW den Käufer eines von Abgas­manipulationen betroffenen VW Sharan vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und zum Schadens­ersatz verpflichtet ist (Az.: 5 U 1318/18). VW muss den Sharan zurück­nehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung erstatten.

Ähnlich entschied das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 18. Juli 2019 (Az.: 17 U 160/18). Diesmal ging es um einen Skoda Octavia mit dem von den Abgas­manipulationen betroffenen Dieselmotor des Typs EA 189. Das OLG Karlsruhe geht davon aus, dass der Käufer das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn er von den Abgas­manipulationen gewusst hätte. Schon mit Abschluss des Kauf­vertrags sei ihm ein Schaden entstanden und VW habe sich aufgrund der vorsätzlichen sitten­widrigen Schädigung schadens­ersatz­pflichtig gemacht.

OLG Köln lässt keine Revision

Während VW gegen diese beiden Urteile noch Revision einlegen kann, ist ein Urteil des OLG Köln vom 17. Juli 2019 bereits rechts­kräftig (Az.: 16 U 199/18). Das OLG entschied, dass VW einen Amarok zurück­nehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung erstatten muss. Durch die Abgas­manipulationen habe bei dem Fahrzeug eine Gefahr für die Typen­genehmigung und Betriebs­zulassung bestanden. Das sei bereits ein gravierender Mangel. Der Schaden sei mit Abschluss des Kauf­vertrags entstanden und könne auch durch ein Software-Update nicht beseitigt werden, urteilte das OLG.

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VW muss Verantwortung übernehmen

„VW hat in den bisherigen Verfahren häufig versucht, die Verantwortung für die Abgas­manipulationen von sich zu weisen und argumentierte, dass der Vorstand keine Kenntnis von der Verwendung der Manipulations-Software gehabt habe. Diese Argumentation verfängt nicht mehr, wie spätestens die OLG-Urteile belegen. Die Gerichte gehen inzwischen davon aus, dass der Vorstand oder,

verfassungs­mäßig berufene Vertreter‘ von den Abgas­manipulationen gewusst haben“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Einzelklage statt Musterfeststellungsklage

Ob VW, Audi, Seat oder Skoda – Käufer eines vom Abgas­skandal betroffenen Fahrzeugs haben beste Chancen, Schadens­ersatz­ansprüche durch­zusetzen. Unter diesen Umständen können auch Verbraucher, die sich bereits der Muster­feststellungs­klage gegen VW angeschlossen haben, überlegen, ob sie ihre Ansprüche nicht lieber individuell geltend machen möchten. Bis es im Muster­verfahren zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt, werden voraussichtlich rund vier Jahre vergehen.

Abmeldung von Musterfeststellungsklage bis 30. September 2019 möglich

„Bis dahin schreitet der Wertverlust bei dem betroffenen Fahrzeug voran oder es wird schon gar nicht mehr genutzt. Die Einzelklage führt deutlich schneller zum Erfolg“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser. Bis zur Eröffnung des Muster­verfahrens am 30. September 2019 können sich Verbraucher von der Klage wieder abmelden.

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