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Schadensersatz und Verbraucherrecht | 07.06.2023

Abgas­skandal

VG Schleswig bestätigt Rückruf für Opel-Modelle Zafira, Cascada und Insignia

Chancen der Verbraucher auf Schadens­ersatz sind durch das Urteil enorm gestiegen

Fachbeitrag von Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer

Schwere Niederlage für Opel im Abgas­skandal. Das Verwaltungs­gericht Schleswig hat mit Urteil vom 23. Mai 2023 fest­gestellt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu Recht die Umrüstung bestimmter Diesel­modelle von Opel angeordnet hat (Az.: 2023 - 3 A 3/20).

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Das Gericht unterstrich mit seiner Ent­scheidung, dass Fahrzeug­hersteller verpflichtet sind, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Opel muss nun die Modelle umrüsten, ansonsten droht die Stilllegung der Fahrzeuge.

Urteil als Meilenstein im Abgasskandal gewertet

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als Meilenstein im Abgas­skandal und Sieg für die Verbraucher. Die Chancen der Verbraucher auf Schadens­ersatz sind durch das Urteil enorm gestiegen. Das Gericht hat klargemacht, dass sich in den Opel-Modellen illegale Software zur Abgas­manipulation befindet. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Opel-Kunden und generell Diesel­fahrern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check (https://www.dr-stoll kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen). Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgas­skandal.

Vorsicht! Stilllegung von Opel-Fahrzeugen droht

Das Urteil des Verwaltungs­gerichts Schleswig betrifft die Opel-Fahrzeuge Zafira 1.6 CDTi, Zafira 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi (Euro 6b), die vor 2017 hergestellt wurden. Das Gericht betonte, dass die Rückruf­pflicht des KBA für bestimmte Opel-Modelle zulässig war und Opel verpflichtet ist, die rechtswidrigen Abschalt­einrichtungen zur Manipulation der Abgas­reinigung in den genannten Fahrzeugen zu entfernen. Falls sich der Hersteller weigert, droht die Stilllegung dieser Fahrzeuge.

Opel hatte gegen den Rückruf geklagt. Das Verwaltungs­gericht Schleswig bekräftigt jedoch erneut, dass Thermo­fenster und andere Abschalt­einrichtungen rechts­widrig sind. Das Gericht stützt sich ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) vom 21. März 2023 ( Az.: C-873/19 (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster)), wonach Abschalt­einrichtungen nur in begründeten Ausnahme­fällen zulässig sind, um den Motor zu schützen oder die Fahrzeug­sicherheit zu gewähr­leisten. Das KBA hat daher zu Recht die Entfernung unzulässiger Abschalt­einrichtungen sowie die Ausstattung der betroffenen Fahrzeuge mit einwand­freier Software zur Motor­steuerung angeordnet.

Opel hat die betroffenen Fahrzeug­modelle mit rechts­widriger Abgas­technik ausgestattet, insbesondere durch den Einsatz von Thermo­fenstern, die die temperatur­abhängige Abgas­rückführung und Steuerung des SCR-Kataly­sators so beeinflussen, dass die Abgas­reinigung im normalen Straßen­verkehr in der Regel nicht funktioniert.

Das KBA hatte zuvor bereits die freiwillige Umrüstung betroffener Fahrzeuge zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen angeordnet. Eine Über­prüfung der Behörde ergab jedoch den Verdacht, dass die ursprüng­liche Software rechts­widrige Abschalt­einrichtungen enthielt. Daraufhin entschied das KBA, dass die freiwillige Rückruf­aktion unzureichend sei. Stattdessen erhielt die Opel Automobile GmbH am 17. Oktober 2018 einen verbindlichen Bescheid, in dem das KBA die Entfernung aller rechtswidrigen Abschalt­einrichtungen und die Durchführung eines von der Behörde genehmigten Software-Updates für alle betroffenen Fahrzeuge anordnete. Das Verwaltungs­gericht Schleswig-Holstein bestätigte, dass dies zu Recht geschehen ist. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

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Verbraucherfreundliche Entwicklung im Diesel-Abgasskandal

Derzeit bahnt sich generell ein sensationeller verbraucher­freundlicher Durchbruch im Diesel-Abgas­skandal an. Das aktuelle Opel-Urteil des VG Schleswig ist noch lange nicht der Schluss­punkt. Der Bundes­gerichts­hof hat in drei Muster­verfahren gegen VW, Audi und Mercedes am 8. Mai 2023 neue Leitlinien im Diesel­skandal erörtert. Obwohl die Ent­scheidung erst am 26. Juni 2023 fallen soll, lässt sich schon jetzt eine Verbraucher­freundliche Tendenz erkennen. Wer ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung im Abgassystem seines Diesels erworben hat, kann mit Schadens­ersatz rechnen. Wie dieser Schadens­ersatz heißen wird und wie er berechnet wird, ist noch offen. Der BGH versucht dabei, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 21. März 2023 vorgegebenen Leitlinien umzusetzen.

Spätestens als das Verwaltungs­gericht Schleswig am 20. Februar 2023 das Software-Update zum VW-Skandal­motor EA189 einkassierte und für illegal erklärte, war klar, dass der Diesel-Abgas­skandal neu aufgerollt werden muss. (Az.: 3 A 113/18). Denn beim Update handelt es sich um ein Thermo­fenster, das die Abgas­reinigung abhängig von der Außent­emperatur regelt - sprich ausschaltet.

Und das Verwaltungs­gericht Schleswig machte auch klar, dass die Zulassungs­behörde dafür Sorge zu tragen hat, dass die Fahrzeuge wieder in einen gesetzes­konformen Zustand versetzt werden müssen. Heißt übersetzt: Still­legungen oder Entzug der Typ­genehmigung sind denkbar. Verbraucher sollten daher schnell handeln und Klage gegen den Fahrzeug­hersteller ihres Diesels einreichen. Thermo­fenster in beinahe allen Modellen verbaut. Im Opel-Fall ist das Gericht dieser Sichtweise treu geblieben.

Zu diesen verbraucher­freundlichen Entwicklungen vor Gericht kommen noch die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) veröffentlichten Bosch-Papers. Aus den Dokumenten geht klar hervor, dass alle Hersteller beim Automobil­zulieferer Abschalt­einrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Bosch hat die Hersteller darauf hingewiesen, dass die Abschalt­einrichtungen nicht regel­konform sind. Unterm Strich lässt sich sagen: Die Automobil­industrie verkauft seit 16 Jahren nicht genehmigungs­fähige Fahrzeuge. Die Fahrzeuge sind ihr Geld nicht wert. Den Verbrauchern steht Schadens­ersatz zu. Mehr zu den Bosch-Papers gibt es auf unserer Spezial-Website. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/enthuellungen-deutsche-umwelthilfe)

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Fazit:

Vom Diesel-Abgas­skandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgas­skandals mit enormen Geld­einbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote

Wir helfen Ihnen gerne!

Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Erst­ein­schätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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