Daimler muss die Fahrzeuge zurückrufen, damit unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Funktionen, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren, entfernt werden können. Von dem Rückruf sind Baureihen der C-Klasse, E-Klasse, S-Klasse und M-Klasse sowie Modelle des SLK, CLS oder GLE betroffen.
Vom aktuellen Rückruf sind folgende Modelle betroffen
Es handelt sich um bestimmte Baureihen, die zwischen 2012 und 2018 produziert wurden. Die Codes für den Rückruf lauten 5496121, 5499303 oder 5499636. Das KBA hat folgende Rückrufe unter den Referenznummern 9595 bis 9607 veröffentlicht:
- Mercedes SLK, Baujahre 2015 – 2017, Baureihe R172 mit OM651 und der Abgasnorm Euro 6
- Mercedes GLE, Baujahre 2015 – 2018, Baureihe 166
- Mercedes E-Klasse, Baujahre 2013 – 2014, Baureihe 212 mit NAG 3
- Mercedes C-Klasse und S-Klasse, Baujahre 2013 – 2016, Baureihen 205Hybrid, 222Hybrid
- Mercedes E-Klasse, Baujahre 2014 -2016, Baureihe 207
- Mercedes S-Klasse, Baujahre 2016 – 2017, Baureihe 222 4×4
- Mercedes CLS-Klasse und E-Klasse, Baujahre 2015 bis 2018, Baureihen 212 und 218
- Mercedes M-Klasse, Baujahre 2012 bis 2016, Baureihe 166
- Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2016, Baureihe 222 mit NAG2 4×4
- Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2015, Baureihe 222 mit NAG2 4×2
- Mercedes E-Klasse, Baujahre 2012 bis 2014, Baureihe 207 mit NAG2
- Mercedes CLS Klasse und E-Klasse, Baujahre 2014 bis 2016, Baureihen 212 und 218 mit NAG2
Daimler bestreitet Vorwürfe der Manipulation
Seit 2018 musste Daimler bereits mehr als eine Million Fahrzeuge wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Der Autobauer steht allerdings auf dem Standpunkt, keine illegalen Funktionen bei der Abgasreinigung verwendet zu haben. Das KBA hat offensichtlich eine andere Sichtweise und hat erneut Rückrufe angeordnet. Es müssen nicht die letzten gewesen sein.
Nachteile durch ein Software Update
Bei den betroffenen Fahrzeugen muss die unzulässige Funktion entfernt und in der Regel ein Update aufgespielt werden. Ein Update kann sich ggf. negativ auf den Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors auswirken. Zudem erleiden die Fahrzeuge einen Wertverlust.
Gute Aussichten auf Schadensersatz
Betroffene Mercedes-Kunden müssen sich allerdings nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können sich wehren. „Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Daimler die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.