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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 25.03.2019

Muster­feststellungs­klage

VW-Abgas­skandal: Muster­feststellungs­klage gegen VW - eine äußerst langwierige Angelegenheit

Eigenständige Klage als sinnvolle Alternative zur Muster­feststellungs­klage

Viele Verbraucher haben sich gefreut, dass die Möglichkeit einer Muster­feststellungs­klage geschaffen wurde, und haben diese genutzt, um gegen VW wegen der illegalen Abschalt­einrichtungen in ihren Fahrzeugen vorzugehen. Mittlerweile wird jedoch ziemlich klar, dass sich dieses Verfahren extrem lange hinziehen wird.

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Kein schnelles Urteil durch Musterfeststellungsklage in Sicht

Stand heute wurden noch nicht einmal die vom Bundesamt für Justiz angekündigten, schriftlichen Bestätigungen über die Anmeldung versendet. Zwar ist dies aufgrund der sehr hohen Anzahl von Personen, die sich dieser Klage angeschlossen haben, nachvollziehbar. Gleichwohl lässt es auch erahnen, wie viel Zeit bis zu einem Urteil noch vergehen wird.

Zuständiges OLG Braunschweig sorgt für Verunsicherung bei Verbrauchern

Für Verunsicherung sorgt bei vielen Betroffenen auch, dass das zuständige OLG Braunschweig die Auffassung vertritt, dass Käufer von Fahrzeugen, die eine illegale Abschalt­einrichtung enthalten, keinerlei Ansprüche gegen VW haben. Die überwiegende Zahl der Gerichte bewertet dies grund­sätzlich anders. Das OLG Braunschweig hält bislang dennoch daran fest.

Es ist aber ohnehin damit zu rechnen, dass das Urteil des OLG Braunschweig nicht rechts­kräftig werden und das Verfahren bis zum Bundes­gerichts­hof gehen wird. Dies wird zusätzlich viel Zeit in Anspruch nehmen, sodass mit einer rechtskräftigen Entscheidung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann.

Erfolgsaussichten schwer einschätzbar

Hinzu kommt außerdem, dass im Rahmen der Muster­feststellungs­klage lediglich fest­gestellt werden wird, ob überhaupt ein Anspruch gegen VW besteht. Die Höhe der einzelnen Ansprüche muss im Anschluss noch jeweils gesondert fest­gestellt werden. Vermutlich wird dazu noch einmal jeder Betroffene selber ein Verfahren gegen VW führen müssen. Theoretisch ist es zwar auch möglich, dass VW dies mit den Betroffenen außer­gerichtlich regelt, aufgrund der Vielzahl der Fälle wird das jedoch ebenfalls viele Monate in Anspruch nehmen.

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Nachteile für Betroffene

Für alle, die sich der Muster­feststellungs­klage angeschlossen haben, ist dies in doppelter Hinsicht von Nachteil. Zum einen bleibt lange ungewiss, ob und welche Ansprüche gegen VW bestehen. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Gerichte bislang grund­sätzlich die Auffassung vertreten, dass die Käufer von betroffenen Fahrzeugen nicht den gesamten Kaufpreis von VW erstattet bekommen, sondern für jeden gefahrenen Kilometer Wertersatz leisten müssen. Der Anspruch gegen VW verringert sich also mit jedem gefahrenen Kilometer. Wenn die streit­gegen­ständlichen Fahrzeuge somit während der langen Verfahrens­dauer weiter genutzt werden, verringert sich der Anspruch entsprechend weiter.

Sinnvolle Alternative zur Musterfeststellungsklage

Es besteht die Möglichkeit, sich bis zum Ende des Tages der ersten mündlichen Verhandlung noch von der Muster­feststellungs­klage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen. Dem steht auch keine mögliche Verjährung der Ansprüche entgegen. Durch die Anmeldung zur Muster­feststellungs­klage bis zum Ablauf des 31.12.2018 wurde die Verjährung gehemmt und es ist gesetzlich vorgesehen, dass nach einer Abmeldung von der Muster­feststellungs­klage noch sechs Monate lang erneut gegen VW vorgegangen werden kann.

Dadurch ist es möglich, deutlich früher ein Urteil zu erhalten und den Kaufpreis, abzüglich eines Betrages für die bis dahin gefahrenen Kilometer, gegen Rückgabe des Fahrzeuges erstattet zu bekommen.

Auch im Hinblick darauf, dass in immer mehr Städten Fahrverbote für Diesel­fahrzeuge drohen, ist dies in zahlreichen Fällen sicherlich eine sinnvolle Alternative zur Muster­feststellungs­klage.

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Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie sich der Muster­feststellungs­klage angeschlossen haben und nun darüber nachdenken, doch lieber eigenständig gegen VW vorzugehen, können Sie gerne einen kostenlosen Beratungs­termin mit uns vereinbaren. Wir besprechen Ihren individuellen Fall mit Ihnen und wägen Vor- bzw. Nachteile gemeinsam ab.

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