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Verkehrsrecht und Vertragsrecht | 14.06.2021

Gebraucht­wagen­handel

„Versprochen ist versprochen“: Gebraucht­wagen­händler muss Versprechen halten

Kein nachträglicher Ausschluss der Gewähr­leistung zulässig

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Wirbt ein Fahrzeug­händler mit einer Beschaffenheit des Autos, die es gar nicht gibt, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurück­treten.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte einen Gebraucht­wagen für mehr als 21.000 Euro bei einem Händler erworben. Dieser hatte zuvor im Internet unter anderem behauptet, dass das Auto mit einer „Freisprech­einrichtung mit USB-Schnit­tstelle“ ausgestattet sei. Allerdings wurde diese in einem ihm nach einer telefonischen Kontakt­aufnahme übersandten Bestell­formular nicht mehr erwähnt.

Streit um fehlende Freisprecheinrichtung

Wegen der Aussage im Internet ging der Kläger trotz allem von einer entsprechenden Freisprech­einrichtung aus. Das Fahrzeug verfügte über keine Freisprech­einrichtung. Als er sich deswegen an den Händler wandte, berief sich dieser auf das Bestell­formular und gab an, dass die Freisprech­anlage nicht zugesichert wurde. Das Verlangen des Klägers auf Nach­besserung und gegebenenfalls auf Rück­abwicklung des Kauf­vertrages lehnte er ab.

OLG bejahrt Rückabwicklungsanspruch bei fehlender Ausstattung

Zu Unrecht, wie die Richter des Ober­landes­gerichts Hamm urteilten. Sie gaben der Klage des Käufers statt. Denn macht ein Verkäufer im Vorfeld eines Vertrags­schlusses konkrete Angaben zur Beschaffenheit eines Fahrzeugs, so kann er sich von den Aussagen nicht so einfach und stillschweigend distanzieren. Er hätte gegenüber dem Kauf­interessenten vor dem Vertrags­schluss eindeutig klarstellen müssen, dass die Freisprech­einrichtung aus der Werbung doch nicht vorhanden ist.

Wir helfen gerne

Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist Fachanwalt für Verkehrs­recht und Fachanwalt für Strafrecht. Die Anwälte der Kanzlei Am Silber­graben 22 unterstützen Sie mit einer kostenlosen Kurzinfo unter 0331 / 231 801-0 oder unter www.eplinius.de.

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