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Arbeitsrecht | 09.08.2016

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitgeber kann ärztliches Attest schon ab erstem Krankheitstag verlangen

Arbeitgeber kann Vorlage des Attests ohne Begründung verlangen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Thilo Seelbach, LL.M.

Arbeitnehmer müssen im Krankheitsfall spätestens ab dem 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. In vielen Betrieben können Arbeitnehmer also bis zu drei Tage krankheitsbedingt zu Hause bleiben, ohne die Arbeitsunfähigkeit durch Attest nachweisen zu müssen. Der Arbeitgeber kann jedoch auch ohne Begründung verlangen, dass ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird.

Dies ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Allerdings war es früher noch umstritten, ob der Arbeitgeber sachliche Gründe dafür braucht, wenn er eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangt. Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht jedoch bereits mit Urteil vom 14.11.2012 (Az. 5 AZR 886/11) entschieden.

Danach braucht der Arbeitgeber weder eine Begründung noch einen sachlichen Grund für die Verpflichtung der sofortigen Vorlage eines Attests. Schon gar nicht bedarf es besonderer Verdachtsmomente auf Vortäuschung einer Erkrankung in der Vergangenheit. Die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegt keiner gerichtlichen Billigkeitskontrolle.

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