§ 20 STVO regelt das Verhalten an Haltestellen
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Eine Bushaltestelle muss durch das amtliche Verkehrszeichen 224 gekennzeichnet sein. Dabei handelt es sich um ein grünes H auf gelben Grund mit einer grünen Umrandung.
An Haltestellen gilt - „Vorsichtiges Vorbeifahren“
Unter vorsichtigem Vorbeifahren ist ein Passieren mit mäßiger, d.h. deutlich herabgesetzter Geschwindigkeit, gegenüber der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zu verstehen. Wenn ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle hält, ist dies eine Geschwindigkeit von maximal 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit). Dies gilt auch für den Gegenverkehr!
Zudem darf der Bus nur in einem solchen Abstand passiert werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Dies wird angenommen, wenn eine der seitliche Abstand mindestens zwei Meter beträgt.
Fahrgäste dürfen nicht behindert werden!
Den Fahrgästen ist das Erreichen und Verlassen des Busses gefahrlos zu ermöglichen. Notfalls ist anzuhalten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Bus mit eingeschalteten Warnblinklicht eine gekennzeichnete Haltestelle anfährt oder verlässt. Beim Annähern darf der Bus nicht überholt werden und das Verlassen der Haltestelle ist ihm zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Auch Fußgänger und Fahrgäste haben pflichten
Insbesondere an Schulen halten sich im Bereich von Haltestellen oftmals Kinder auf der Fahrbahn auf. , Dies kann - ganz allgemein - an einem Gerangel um Plätze in der Warteschlange oder daran liegen, dass die Haltestelle die Masse der Schüler zu Stoßzeiten nicht aufnehmen kann.
§ 20 StVO besagt hier, dass Personen auf Gehwegen, Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel den Bus erwarten müssen. Fehlen solche Straßenteile, so müssen sie am Fahrbahnrand warten.
Verstöße und ihre Konsequenzen
Der Bußgeldkatalog hält für Zuwiderhandlungen folgende Tatbestände und Konsequenzen vor:
Tatbestand | FaP/Punkte | Geldbuße in Euro |
---|---|---|
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei | 0 | 15,00 |
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und behinderten dadurch Fahrgäste. | A - 1 | 60,00 |
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und gefährdeten dadurch Fahrgäste. | A - 1 | 70,00 |
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten dadurch Fahrgäste. | A - 1 | 60,00 |
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und gefährdeten dadurch Fahrgäste. | A - 1 | 70,00 |
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und behinderten dadurch Fahrgäste. | A - 1 | 60,00 |
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen, und gefährdeten dadurch Fahrgäste. | A - 1 | 70,00 |
Punkte vermeiden: Widerspruch einlegen
Angebliches Fehlverhalten an Bus- und Straßenbahnhaltestellen ist regelmäßig auch mit dem Eintrag von Punkten im Fahrerlaubnisregister verbunden! Wenn ein derartiges Verhalten vorgeworfen wird, sollte es keinesfalls widerspruchslos hingenommen, sondern anwaltlich überprüft werden, um unnötige Punkte zu vermeiden!