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Verkehrsrecht | 02.04.2019

Verhalten an Halte­stellen

Was tun, wenn der Bus blinkt? - Zum richtigen Verhalten an Straßen­bahn- und Bus­halte­stellen

Diese Tipps beachten und Konsequenzen vermeiden

Fachbeitrag von Dr. Wolf-Henning Hammer/ Co-Autor Polizei Höxter

Für manche Fahrzeug­führer ist das richtige Verhalten an Bus­halte­stellen unklar, weil vielleicht die Führer­schein­prüfung schon viele Jahre zurückliegt oder im Bekannten­kreis unter­schiedlichste Auffassungen dazu vorhanden sind.

§ 20 STVO regelt das Verhalten an Haltestellen

An Omnibussen des Linien­verkehrs und an ge­kennzeichneten Schulbussen, die an Halte­stellen halten, darf nur vorsichtig vorbei­gefahren werden. Das gilt auch für den Gegen­verkehr. Eine Bus­haltestelle muss durch das amtliche Verkehrs­zeichen 224 gekennzeichnet sein. Dabei handelt es sich um ein grünes H auf gelben Grund mit einer grünen Umrandung.

An Haltestellen gilt - „Vorsichtiges Vorbeifahren“

Unter vorsichtigem Vorbeifahren ist ein Passieren mit mäßiger, d.h. deutlich herabgesetzter Geschwindigkeit, gegenüber der zulässigen Höchstg­eschwindigkeit, zu verstehen. Wenn ein Bus mit eingeschalteter Warnblink­anlage an einer Haltestelle hält, ist dies eine Geschwindigkeit von maximal 10 km/h (Schritt­geschwindig­keit). Dies gilt auch für den Gegen­verkehr!

Zudem darf der Bus nur in einem solchen Abstand passiert werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Dies wird angenommen, wenn eine der seitliche Abstand mindestens zwei Meter beträgt.

Fahrgäste dürfen nicht behindert werden!

Den Fahrgästen ist das Erreichen und Verlassen des Busses gefahrlos zu ermöglichen. Notfalls ist anzuhalten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Bus mit eingeschalteten Warnblink­licht eine gekennzeichnete Haltestelle anfährt oder verlässt. Beim Annähern darf der Bus nicht überholt werden und das Verlassen der Haltestelle ist ihm zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Auch Fußgänger und Fahrgäste haben pflichten

Insbesondere an Schulen halten sich im Bereich von Halte­stellen oftmals Kinder auf der Fahrbahn auf. , Dies kann - ganz allgemein - an einem Gerangel um Plätze in der Warte­schlange oder daran liegen, dass die Haltestelle die Masse der Schüler zu Stoßzeiten nicht aufnehmen kann.

§ 20 StVO besagt hier, dass Personen auf Gehwegen, Seiten­streifen oder einer Halte­stellen­insel den Bus erwarten müssen. Fehlen solche Straßen­teile, so müssen sie am Fahrbahn­rand warten.

Verstöße und ihre Konsequenzen

Der Bußgeld­katalog hält für Zuwider­handlungen folgende Tat­bestände und Konsequenzen vor:

TatbestandFaP/PunkteGeldbuße in Euro
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei015,00
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und behinderten dadurch Fahrgäste.A - 160,00
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus *) mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und gefährdeten dadurch Fahrgäste.A - 170,00
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten dadurch Fahrgäste.A - 160,00
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und gefährdeten dadurch Fahrgäste.A - 170,00
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen und behinderten dadurch Fahrgäste.A - 160,00
Sie fuhren bei an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts vorbei, obwohl Sie hätten warten müssen, und gefährdeten dadurch Fahrgäste.A - 170,00

Punkte vermeiden: Widerspruch einlegen

Angebliches Fehl­verhalten an Bus- und Straßenbahn­halte­stellen ist regelmäßig auch mit dem Eintrag von Punkten im Fahrerlaubnis­register verbunden! Wenn ein derartiges Verhalten vorgeworfen wird, sollte es keinesfalls wider­spruchslos hingenommen, sondern anwaltlich überprüft werden, um unnötige Punkte zu vermeiden!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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