In den Jahren 2018 bis 2020 hatte der Kläger bei einem Online-Casino-Anbieter aus Malta im Online-Casino ca. 18.000,00 Euro bei virtuellen Automatenspielen (sog. „Slots“) verloren. Über eine deutsche Konzession verfügt(e) der Online-Glücksspiel-Anbieter nicht.
Nachdem das Landgericht Traunstein das Online Casino auf die Klage des Spielers hin antragsgemäß verurteilt hatte, erließ das Oberlandesgericht (OLG) München auf die anschließende Berufung des Online-Casino-Anbieters einen umfassenden Hinweisbeschluss und teilte mit, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Dabei stellte der Münchener Senat u. a. Folgendes fest:
- das Totalverbot für Online-Glücksspiele verstoße nicht gegen Europarecht oder das Grundgesetz;
- es sei keine Vorlage an den EuGH hierzu veranlasst;
- durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 habe sich an dieser Rechtslage nichts geändert, da
das Totalverbot für Online-Glücksspiele durch überragend wichtige Gemeinwohlziele, nämlich den
Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Glücksspielsucht und vor der mit Glücksspielen
verbundenen Folge- und Begleitkriminalität, gerechtfertigt sei;
- den Geschädigten stünde daraus resultierend ein Rückzahlungsanspruch für verlorene Beträge zu und
- dieser Rückzahlungsanspruch scheitere auch nicht daran, dass sich der geschädigte Spieler
möglicherweise selbst objektiv rechtswidrig verhalten habe.
Im Rahmen seiner Begründung fand der Münchener Senat zudem noch deutliche Worte in Richtung Online Casino, welches er an zwei Stellen sogar als „Rechtsbrecher“ betitelte.
Nachdem bereits erstinstanzlich eine herrschende Meinung dahingehend entstanden ist, dass Rückzahlungsansprüche von Geschädigten beim illegalen Online-Glücksspiel grds. bejaht werden, zeichnet sich dies nunmehr auch zweitinstanzlich bei den Berufungsgerichten ab.
Dr. Redell Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien bei der Rückforderung von Verlusten beim Online Glücksspiel.
Die Dr. Redell Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln, welche sowohl im Verbraucherschutz als auch in der Beratung von Unternehmen tätig ist, zählt bei der Rückforderung von Verlusten beim Online Glücksspiel zu den führenden Kanzleien bundesweit, welche in diesem Rechtsgebiet nahezu sämtliche relevante Rechtsprechung geschrieben hat.