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Hintergrund: “Black Friday” ein geschützter Markenname
Ein chinesisches Unternehmen hat sich die Bezeichnung “Black Friday” als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen. Der Schutz besteht bereits seit 2014. Wer die Marke unberechtigt nutzt, kann kostenpflichtig abgemahnt werden.
Ein Onlineportal, das u.a. die Domain mit der Marke “Black Friday” nutzte, wurde bereits abgemahnt und musste ihren Dienst unter dieser Domain einstellen. Weitere Abmahnungen sind auch aus Fällen von Händlern bekannt, die mit dem Begriff „Black Friday“ eine Sonderaktion bewarben.
Wer die Marke in Deutschland nutzen will, muss sich die Berechtigung in Form einer Lizenz einholen.
Bestand der Marke nicht gesichert
Ob die Marke auch zukünftig Schutz genießt, bleibt abzuwarten. Es wurden bereits Löschungsanträge eingereicht. Denn der Begriff “Black Friday” sei mittlerweile ein allgemein genutzter Begriff um Sonderaktionen und Rabatte zu umschreiben. Das sei vergleichbar mit der Werbung für “Schlussverkauf” – auch das ist nicht schutzfähig.
Achtung:
Aber auch wenn die Anmeldung der Marke „Black Friday“ rechtsmissbräuchlich erscheint und der Schutz für die Zukunft in Frage steht, bleibt es dabei, dass die Eintragung derzeit existiert und Bestand hat. Für aktuelle Werbung und Rabattaktionen ist somit äußerste Vorsicht geboten um sich keine Abmahnung einzufangen.
Ohne Lizenz ist derzeit die Nutzung der Marke “Black Friday” nicht zu empfehlen!
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