wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 24.07.2020

Abgas­skandal

Wichtige Neuerungen für Diesel­fahrer ausländischer Hersteller!!!

Auch Prozesse gegen ausländische Hersteller können nun erfolgversprechend geführt werden

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Winter

Im Diesel­skandal geht die Staats­anwaltschaft Frankfurt gegen Fiat Chrysler, Jeep und Iveco vor. Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz durch­suchten am 22.07.2020 mehrere Standorte der Hersteller und deren Tochter­firmen. Betroffen waren Firmenge­bäude in Baden-Württemberg, Hessen, Italien und der Schweiz.

Es besteht der Verdacht, dass in diversen Modellen von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco Diesel­motoren mit unzulässigen Abschalt­einrichtungen im Bereich der Abgas­reinigung versehen sind.

Der Konzern wird schon seit langer Zeit mit Manipulationen im Bereich der abgaswerte in Zusammenhang gebracht – in den USA hatte die dortige Umwelt­behörde EPA bereits 2017 Klage gegen den Hersteller eingereicht.

Ebenfalls im Jahr 2017 wurde von der EU-Kommission ein Vertrags­verletzungs­verfahren gegen Italien eingeleitet - nach ihrer Ansicht hatte das Land gegen EU-Recht verstoßen, indem es die Abschalt­einrichtungen in der Abgas­reinigung bestimmter Fiat-Modelle zuließ.

Für uns ist dies nach dem stichproben­artigen Auslesen der Software­stände dieser Fahrzeuge keine Überraschung – uns war längst bekannt, dass auch dieser große Hersteller illegale Software-Bausteine einsetzt.

Wir warteten jedoch bewusst die Ent­scheidung des EuGHs zur Frage, ob ein Geschädigter, der ein ausländisches Fahrzeug besitzt, im Land des Herstellers klagen muss oder in seinem Heimatland Klage erheben kann, ab.

Der EuGH sprach klare Worte zugunsten aller Betrogenen:

Besitzt man einen Fiat, Alfa Romeo, Chrysler oder Jeep mit Dieselmotor, kann man den Hersteller in der BRD vor Gericht bringen- vgl. Ent­scheidung vom Donnerstag 09.07.2020, Az. C-343/19.

Unsere Kanzlei kooperiert mit IT-Spezialisten aus der Automobil-Branche, die nahezu jede Motor- und Getriebe-Steuerungs-Software auslesen und illegale Bausteine beweis­sicher dokumentieren.

Das heißt, dass nun auch Prozesse gegen ausländische Hersteller erfolgversprechend geführt werden können.

Was für Fiat und seine Töchter gilt, lässt sich i.Ü. auf Diesel der französische Marken Peugeot und Citroen ausdehnen – auch diese Hersteller setzen nach unseren Erkenntnissen illegale Software ein!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#7596