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Bankrecht und Verbraucherrecht | 17.09.2021

Darlehens­widerruf

Widerruf von Auto­krediten! Top-Chance dank EuGH!

Darlehens­widerruf nach EuGH auch nach Ablösung des Verbraucher­darlehens grund­sätzlich möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Darlehens­widerruf/Widerrufs­joker bei nicht ordnungs­gemäßer Belehrung über das Widerrufs­recht (u.a. seitens der Skoda Bank, BMW Bank GmbH und Volkswagen Bank): Europäischer Gerichtshof („EuGH“) erteilt weit verbreiteter bundes­deutscher Rechtsprechung eine Lektion.

Darlehens­widerruf hiernach auch nach Ablösung des Verbraucher­darlehens grund­sätzlich möglich! Der EuGH negiert damit eine Verwirkung bzw. den Einwand des Rechts­missbrauchs, welcher von Banken­anwälten und nationalen Gerichten häufig bejaht wurde; dies mit der Folge, dass bei abgelösten Darlehen kein Widerruf - und damit keine Rück­forderung der bezahlten Vor­fälligkeits­entschädigung bei vorzeitig abgelösten Darlehen - möglich sei.

EuGH: Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend

Außerdem stellte der EuGH klar, dass sich die Vor­fälligkeits­entschädigung nach den vom Bundes­gerichts­hof vorgeschriebenen finanz­mathematischen Rahmen­bedingungen berechnet, als unzureichend.

Guter Erfolgsaussicht für Widerruf

Zahlreiche Darlehens­verträge dürften daher weiterhin mit guter Erfolgs­aussicht widerrufbar sein! Häufig finden sich zudem weitere Einbruch­stellen in den Darlehens­verträgen. Häufig wurde über Pflicht­angaben nicht oder nicht richtig belehrt! Es gibt eine Vielzahl von Stolper­fallen für die Banken, welche dem Darlehens­nehmer zum Widerruf verfolgen können.

Dies mit (u.a.) der erfreulichen Folge, dass die hoch verzinsten Alt­verträge ohne Zahlung einer Vor­fälligkeits­entschädigung sofort widerrufen/beendet werden können.

Kontaktieren Sie uns

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken - auch in Darlehens­widerrufs­fällen - bundesweit.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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