Gesetzgeber bezieht in EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie auch Verträge ab November 2002 mit ein
Aber nichts hält ewig! Auf Druck der Bankenlobby hat der Gesetzgeber in das Verfahren zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum 21. März 2016 auch Verträge ab November 2002 einbezogen. Diese sind nach einer dreimonatigen Übergangsfrist nicht mehr widerrufbar. Das am 18. Februar 2016 in dritter Lesung abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren hat den „Widerrufsjoker“ nach Meinung vieler Juristen ohne Not nachträglich zeitlich befristet. Schließlich hätten die Banken fehlerhafte Belehrungen auch nachbessern können – fürchteten aber wohl, damit „schlafende Hunde“ zu wecken.
So hat der Bundestag am 18. Februar 2016 über das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobiliendarlehensverträgen entschieden. Betroffen sind Darlehen, die ab dem 22. März 2016 abgeschlossen werden – und Altverträge.
Widerruf muss bis zum 21. Juni 2016 vorliegen
Wer um sein Verbraucherrecht kämpfen möchte, dem stehen bis dahin aber noch alle Möglichkeiten offen – vorausgesetzt, der Widerruf liegt bis zum 21. Juni bei der Bank vor. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann: „Der bis dahin erklärte Widerruf verlängert die Lebensdauer des persönlichen Widerrufsjokers erheblich, denn über die Rechtmäßigkeit der Widerrufsbelehrung kann nach erfolgtem Widerruf auch über den 21. Juni hinaus außergerichtlich und gerichtlich gestritten werden!“
Widerrufsbelehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010 sollten von einem Anwalt geprüft werden
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann (MPH Legal Services) empfiehlt, Widerrufsbelehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010 von einem Anwalt kostenlos prüfen zu lassen und gegebenenfalls einen Widerruf an die Bank zu formulieren! Der Stuttgarter Jurist weiß: „Im Rahmen der Erstprüfung entstehen keine Kosten und Bankkunden haben relative Sicherheit, auf Ansprüche nicht verzichten zu müssen.“
Ob und wie auf die häufig ablehnenden Stellungnahmen der Banken reagiert wird, können Kunden dann immer noch entscheiden.
Mehr Informationen: http://www.mph-legal.de/lp/darlehen-widerrufen/