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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 02.01.2017

Deutsche Telekom AG

Erneuter Muster­entscheid im Telekom­prozess

Muster­bescheid betrifft den sogenannten 3. Börsengang der Deutschen Telekom

Kläger­vertreterin Daniela Bergdolt appelliert nach dem Muster­entscheid gegen die Deutsche Telekom AG an die Deutsche Telekom AG das Verfahren endlich durch einen anständigen Vergleich zu beenden.

Telekom für wesentlichen Fehler des Börsenprospektes verantwortlich

Das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main hat am 30.11.2016 einen erneuten Muster­entscheid veröffentlicht. Der Muster­entscheid betrifft, den sogenannten 3. Börsengang der Deutschen Telekom im Jahre 2000. Es wurde nun fest­gestellt, dass die Deutsche Telekom auch für die wesentlichen Fehler des Börsen­prospektes verantwortlich ist. Damit steht nun fest, dass die Deutsche Telekom schuldhaft Fehler im Börsen­prospekt veranlasst hat.

Telekom soll Kläger mit einem großzügigen Vergleichsangebot befriedigen

Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, die über 1.600 Kläger in diesem Verfahren vertritt, fordert die Deutsche Telekom nun auf, mit einem anständigen Vergleich dieses Verfahren endgültig zu beenden. Es stünde der Deutschen Telekom gut an, sich nun großzügig zu zeigen und die geschädigten Kläger mit einem großzügigen Vergleichs­angebot zu befriedigen. Alleine der Umstand, dass zwischen der ersten Telekom­klage und der heutigen Entscheidung über 15 Jahre liegen, zeigt die dringende Notwendigkeit dieses Verfahren nun zu beenden, damit die Kläger nach diesen eindeutigen Entscheidungen des Bundesgerichts­hofes und des Ober­landes­gerichtes nun nicht weiter auf ihr Geld warten müssen, sagt Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt.

Musterkläger zwischenzeitlich verstorben

Der Muster­kläger, aber auch eine Reihe von Klägern, die Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt vertritt, sind zwischen­zeitlich verstorben. Die Telekom, die durch die beiden Börsen­gänge erhebliche Mittel eingesammelt habe, sollte sich nun großzügig zeigen, um diesen Makel endlich von ihrer, sonst weißen Weste zu bekommen.

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