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Internetrecht und Vertragsrecht | 27.07.2016

Branchen­buch­abzocke

abvz.de: Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider droht zahlungs­unwilligen Kunden mit gerichtlichen Schritten

Anwalts­kanzlei aus Siegburg treibt für die digitale vertriebs- und verlags­gesellschaft mbH Forderungen ein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Hintergrund für das Tätig­werden von Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider aus Sieburg ist ein angeblich beauftragter Business Eintrag in das Internet­verzeichnis abvz.de.

Die digitale vertriebs- und verlags­gesellschaft mbH, die das Internet­branchenbuch abvz.de betreibt, beauftragt die Anwalts­kanzlei Dr. Harald Schneider. Damit versucht sie zahlungs­unwillige Kunden zur Begleichung ihrer Forderung zu bewegen. Rechtsanwalt Dr. Schneider fackelt auch nicht lange und droht gleich mit gerichtlichen Schritten, sollten die Kunden für ihren beauftragten Eintrag auf abvz.de nicht zahlen.

Anwaltliche Hilfe

Wer Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider in Sachen abvz.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Haupt­beitrag zur Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider und zur digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchen­buch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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