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Versicherungsrecht | 18.06.2019

Berufs­unfähigkeit

Rechtstipp zur Berufs­unfähigkeit bei Zahnärzten und Ansprüche gegen das Versorgungs­werk

Wochenplan erstellen und Fehler vermeiden

In unserer heutigen Ausgabe erläutere ich Ihnen, was Sie unbedingt beachten müssen, wenn sie einen Anspruch auf Berufs­unfähigkeits­rente gegen das Versorgungs­werk durchsetzen wollen.

Der Anspruch auf die Berufs­unfähigkeits­rente ergibt sich nach den Bestimmungen der Satzung des jeweiligen Versorgungs­werks. Regelmäßig setzen diese Satzungen voraus, dass die Berufs­tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt und der Zahnarzt die gesamte zahn­ärztliche Tätigkeit eingestellt hat.

Berufsunfähigkeit muss nachgewiesen werden

Beispiels­weise nach § 11 Abs. 1 der Satzung des Versorgungs­werks der Zahn­ärztekammer Nordrhein haben Mitglieder, die noch keinen Antrag auf Zahlung von Altersrente gestellt haben und die infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte im Rahmen der Ausübung der Zahnheil­kunde dauernd unfähig sind, die auf zahn­ärztlich wissenschaftliche Erkenntnis gegründete Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefer­krankheiten zu treffen oder dauernd unfähig sind, die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefer­krankheiten durchzuführen und ihre zahn­ärztliche Tätigkeit eingestellt haben, den Anspruch auf Berufs­unfähigkeits­rente.

Es muss also dargelegt werden, dass eine Unfähigkeit zur Ausübung der vorgenannten Tätigkeit besteht. Dieses gestaltet sich praktisch schwierig.

Erstellung eines Wochenplanes sinnvoll

Hilfreich und dringend zu empfehlen ist hierbei die Erstellung und Vorlage eines typischen Wochenplans. Dieser wird Beispiels­weise in der Zivil­gerichts­barkeit seit vielen Jahren durch den Bundes­gerichts­hof gefordert und ist dort Standard geworden.

Der Wochenplan sollte dringend auch bei der Antrag­stellung und auch in einem gegebenenfalls erforderlichen verwaltungs­gerichtlichen Verfahren verwendet werden.

Hierbei wird in Form eines Stunden­plans für eine fiktive exemplarische Woche dargestellt, welche Tätigk­eiten in noch gesunden Tagen zu verrichten waren und welche gesundheitlichen Einschränkungen diesen Tätigk­eiten jeweils entgegen­stehen.

Wochenplan dient zur Orientierung für medizinische Sachverständige

Durch diese Heran­gehensweise ist es sehr viel einfacher möglich, die Auswirkungen der Krankheit zu beschreiben und so darzulegen, warum die Berufs­unfähigkeit eingetreten ist.

Des Weiteren ist dieser Wochenplan dann auch eine wichtige Arbeits­grundlage für später hinzu­kommende medizinische Sachverständige, welche sich daran orientieren können.

Werden Sie selbst Aktiv

Überlassen Sie daher nicht allein dem Versorgungs­werk, welche Unterlagen zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden und achten Sie auch im verwaltungs­gerichtlichen Verfahren darauf, dass ein typischer Wochenplan durch Sie eingereicht und entsprechend durch das Gericht berücksichtigt wird.

Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern persönlich zur Verfügung

Sämtliche Kontakt­daten erhalten Sie auch unter: www.rechtsanwaelte-werne.de

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