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Arbeitsrecht | 12.07.2022

Abfindung

Abfindungen im Arbeitsrecht

Wann Sie mit einer Abfindung rechnen können und wie hoch diese ausfallen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag

Zur Abfindung im Arbeitsrecht existieren einige Annahmen unter Arbeitnehmern, die nicht immer konform sind mit der tatsächlichen Rechtslage. So nehmen etwa einige Arbeitnehmer an, sie hätten bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige Kündigung grundsätzlich einen Anspruch auf eine Abfindung. Das ist nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat nur in wenigen Ausnahmefällen eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses explizit vorgesehen. Wann können Sie mit einer Abfindung rechnen und wie hoch kann diese ausfallen? Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist eine Abfindung im Arbeitsrecht und welche gesetzlichen Regelungen gelten?

Als Abfindung wird eine einmalige Geldzahlung bezeichnet, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer anlässlich einer arbeitgeberseitigen Kündigung zahlt.

Grundsätzlich können sich Arbeitsvertragsparteien immer auf die Zahlung einer Abfindung einigen. Dies ist häufig auch im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen ein Anreiz, um den Arbeitnehmer zur Unterzeichnung des Vertrages zu bewegen. Abfindungen können jederzeit in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich vereinbart werden.

Bei arbeitgeberseitigen Kündigung besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach

  • § 1a Kündigungsschutzgesetz. Der Anspruch entsteht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen dringender betrieblicher Erfordernisse gekündigt und der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochenfrist nach Zugang der Kündigung erhoben hat. Der Höhe nach beläuft sich die Abfindung hier auf 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.
  • Maßgabe der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz. Der Anspruch auf die Abfindung entsteht hier durch ein Auflösungsurteil des Arbeitsgerichtes bei Unzumutbarkeit der Fortführung des Arbeitsverhältnisses.
  • Maßgabe vereinbarter Klauseln in Tarifverträgen oder in Sozialplänen.
  • Nach § 113 Betriebsverfassungsgesetz bei Nachteilsausgleich im Kontext eines gerichtlichen Urteils.

Warum ist eine Abfindung bei Kündigung nicht der Regelfall?

Der Gesetzgeber ist bewusst sparsam bei der Festlegung von Abfindungszahlungen nach Kündigung. Rechtliche Instrumente zugunsten des Arbeitnehmers wie die Kündigungsschutzklage zielen in erster Linie darauf ab, das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Erst wenn die Bemühungen in dieser Richtung scheitern, steht die Abfindung im Raum. Deshalb ist auch der Abfindungsvergleich vor Arbeitsgerichten die bekannteste Form von arbeitsrechtlichen Abfindungen. Gerade in sehr streitigen Fällen vor dem Arbeitsgericht erklären sich viele Arbeitgeber bereit, sich auf einen Abfindungsvergleich einzulassen. Das mögliche Risiko, im Arbeitsgerichtsprozess zu unterliegen und im Annahmeverzug auch nach Auslaufen der Kündigungsfrist Lohn nachzahlen zu müssen, ist ein überzeugendes Argument. In vielen Fällen vergleichen sich die Parteien vor den Arbeitsgerichten spätestens in der zweiten Instanz.

Die Höhe der Abfindung

Abgesehen von der Festlegung in § 1a Kündigungsschutzgesetz ist die Höhe von Abfindungszahlungen Verhandlungssache. Als übliche und gängige Regelung hat sich bei vielen Arbeitsgerichten ein halbes Bruttomonatsgehalt eingespielt, das auch im § 1a Kündigungsschutzgesetz angegeben ist. Als Faustregel können Arbeitnehmer deshalb von Abfindungen zwischen einem halben und einem ganzen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ausgehen.

Was kalkuliert der Abfindungsrechner?

Im Internet finden sich auf verschiedenen Seiten sogenannte Abfindungsrechner. Diese kalkulieren nicht die Höhe der Abfindung, sondern den Wert, der beim Arbeitnehmer verbleibt, wenn sämtliche Abzugsbeträge subtrahiert worden sind. Zwar müssen auf Abfindungsbeträge keine Sozialversicherungsleistungen abgeführt werden. Jedoch werden Abfindungen seit 2006 als außerordentliche Einkünfte versteuert. Eine ansehnliche Abfindung wirkt sich unter Umständen auf den Progressionsvorbehalt aus, sodass mit einer hohen Abfindungszahlung insgesamt ein höherer Steuersatz fällig werden kann.

Genau an dieser Stelle setzen die Abfindungsrechner an. Sie vermitteln einen Eindruck davon, wie hoch im Einzelfall die steuerliche Belastung ausfallen könnte. Hier gibt es auch die Möglichkeit, von einer Steuerermäßigung - der sogenannten Fünftelregelung - zu profitieren. Bei dieser steuerlichen Begünstigung von Abfindungen wird nicht der gesamte Abfindungsbetrag in einer Summe der Steuer unterworfen. Steuerlich kann es auch sinnvoll sein, die Zahlung der Abfindungsbeträge über mehrere Jahre zu strecken.

Abfindungsfragen beim Fachanwalt klären lassen

Die Komplexität der arbeitsrechtlichen Abfindung liegt in verschiedenen Details. Deshalb ist es sinnvoll, sich zumindest einmal bei einem arbeitsrechtlichen Fachanwalt zum Thema Abfindung beraten zu lassen. Oft erreichen anwaltlich vertretene Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich höhere Abfindungsbeträge in der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Ein Abfindungsrechner kann ebenfalls helfen, einen ersten Überblick zu verschaffen.

Ebenso übersieht der Arbeitsrechtanwalt die möglichen weiteren rechtlichen Folgen von Abfindungszahlungen. Hier ist zum Beispiel an die mögliche Sperre bei der Zahlung von Arbeitslosengeld I zu denken. Diese wird insbesondere relevant, wenn der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag gegen Abfindung geschlossen hat. Die Sozialbehörden nehmen dann an, dass der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz freiwillig aufgegeben hat, und reagieren mit einer Sperrzeit.

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht kann weitere Fragen zur Abfindung beantworten. So beschäftigen manche Arbeitnehmer Fragen zur Vererbbarkeit, zur Fälligkeit oder zum Verlust des Anspruchs bei einer vorzeitigen anderweitigen Beschäftigung.

Quelle: DAWR/om
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