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Verwaltungsrecht | 22.02.2021

Kindergartenplatz

Kitaplatz einklagen – Welche Rechte haben Eltern?

Seit 2013 haben Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Bietet ihnen die Kommune keine geeignete Betreuungsmöglichkeit an, müssen sie ihren Rechtsanspruch einklagen. Hierfür müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Da eine Klage aufwendig und kompliziert sein kann, ist es ratsam, mit einem professionellen und erfahrenen Anwalt zusammenzuarbeiten. Dieser kennt das richtige Vorgehen bei einer Klage und weiß, wann ein Rechtsstreit sinnvoll ist. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss sich mit den Kosten für das Verfahren beschäftigen. Außerdem sollte genügend Zeit für die Suche nach einem Betreuungsplatz und die anschließende Klage eingeplant werden.

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Kinderbetreuungpixabay.de © Westfale CCO Public Domain Kinderbetreuung ist kein Luxus, sondern ein gültiger Rechtsanspruch aller Eltern.

Den eigenen Rechtsanspruch durchsetzen

Eltern haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für ihre ein- bis dreijährigen Kinder. Dieser ist seit dem 01.08.2013 offiziell in Kraft und ist in § 24 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches VIII verankert. Seither sind verschiedene Anpassungen an dem Gesetz vorgenommen worden, die jeweils in eigenen Gesetzestexten festgehalten wurden. Die Kommune hat somit die rechtliche Verpflichtung, interessierten Eltern einen geeigneten Kitaplatz oder eine Tagesmutter für die Betreuung ihres Nachwuchses zur Verfügung zu stellen.

Oft genug kommen die Kommunen dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nach. Eltern sehen sich dann immer wieder gezwungen, Klage einzureichen und ihren bestehenden Rechtsanspruch durchzusetzen. Dieser besteht unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung einer Person und gilt für Berufstätige und Arbeitssuchende ebenso wie für @ART7958:anwaltsregister[Arbeitslose][Arbeitslose]@. Anders sieht es aus, wenn ein Kind bereits vor der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Tagesbetreuung bekommen soll. In diesem Fall müssen die Eltern arbeiten, bald eine neue Stelle antreten oder aktiv nach einer neuen Tätigkeit suchen. Auch für Eltern in Ausbildung oder mit Anspruch auf Leistungen zur „Eingliederung in Arbeit“ haben besteht häufig ein entsprechender Rechtsanspruch.

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Den passenden Anwalt und Mediator finden

Rechtsstreitigkeiten sind immer mühsam und anspruchsvoll. Nur wer sich mit dem geltenden Recht exzellent auskennt und seine eigenen Ansprüche vor Gericht überzeugend vertreten kann, hat eine Chance, diese durchzusetzen. Die meisten Eltern können das weder fachlich noch zeitlich leisten und sind daher auf die Unterstützung eines erfahrenen und erstklassigen Anwalts angewiesen. Dieser vertritt sie vor Gericht und sorgt dafür, dass ihre Ansprüche durchgesetzt werden. Einige Anwälte springen präventiv ein, selbst wenn noch kein Rechtsstreit vorliegt. Andere helfen in akuten Notsituationen und unterstützen Eltern in einem bestehenden Rechtsstreit.

Einige Eltern nehmen vor einer Klage eine Mediation in Anspruch. Hier haben sie die Möglichkeit, genau zu ermitteln, was sie eigentlich für ihr Kind möchten. Einige sind auf der Suche nach einer möglichst schnellen Betreuungslösung, andere möchten ihren Nachwuchs unbedingt in der eigenen Wunschkita unterbringen, weil sie zum Beispiel das pädagogische Konzept überzeugt. Zudem hilft eine Mediation dabei, sich auf einen eventuellen Rechtsstreit vorzubereiten. Die Eltern können hier wichtige Argumente kennenlernen und machen dann vor Gericht eine gute Figur.

Das richtige Vorgehen bei einer Kitaplatz-Klage

Justiziapixabay.de © Edward Lich CCO Public Domain Kitaplatz-Klagen werden vor dem zuständigen Verwaltungsgericht verhandelt.

Bei einer Kitaplatz-Klage sind viele verschiedene Schritte zu gehen. Die Eltern können allerdings nicht direkt klagen, sondern müssen sich zunächst selbst um eine Betreuungslösung bemühen. Die Kosten für die Suche und einen eventuellen Betreuungsplatz muss die Kommune tragen. Aus dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz wird dann ein Kostenerstattungsanspruch. Erst wenn die Suche nach einem Kitaplatz erfolglos bleibt, können die betroffenen Eltern ihren Rechtsanspruch vor Gericht geltend machen. Hierfür muss zunächst geklärt werden, welches Gericht im jeweiligen Fall zuständig ist. Bei Kitaplatz-Klagen ist das das Verwaltungsgericht der Region, in der die Eltern mit ihrem Kind leben.

Nach dem Ablehnungsbescheid und einer erfolglosen eigenständigen Suche muss das zuständige Jugendamt informiert werden. Dieses muss in einer klar definierten Frist (zumeist zwei bis drei Monate) einen geeigneten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Erst wenn das nicht passiert, kann eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Das kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschehen. In der Klage müssen verschiedene Informationen wie Name, Adresse und das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden. Des Weiteren ist es hilfreich, exakt zu schildern, warum das Kind zeitnah eine Betreuung benötigt.

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Welche Kosten sind mit einer Kitaplatz-Klage verbunden?

Grundsätzlich fallen bei einer Kitaplatz-Klage keine Kosten für die Eltern an. Alle Verfahrenskosten müssen von der Kommune getragen werden. Allerdings müssen Eltern, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, dessen Kosten selbst tragen. Für einen solchen Fall ist es hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung zu haben. Diese springt bei einem Rechtsstreit ein und übernimmt die anfallenden Kosten. Die Höhe der Klagekosten bemisst sich unter anderem an der Verfahrensart und dem Verfahrenswert. So ist ein Eilverfahren günstiger zu haben als ein Hauptverfahren. Zudem sind die zweiten Instanzen teurer als die ersten. Noch einmal höhere Kosten fallen an, wenn mit der Kitaplatz-Klage eine Schadenersatzforderung einhergeht. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn wegen des fehlenden Betreuungsangebots eine Stelle aufgegeben werden muss oder nicht angetreten werden kann oder hohe Kosten für eine Kinderfrau entstehen.

Wann ist eine Klage sinnvoll?

Eine Klage ist nur dann sinnvoll, wenn eine Kommune über Kitaplätze verfügt, diese aber dem betroffenen Kind nicht zuweist. Außerdem muss ein offizieller Ablehnungsbescheid ergangen sein. Dieser ist die Grundlage für eine Klage und muss daher zwingend Teil der Anklageschrift sein beziehungsweise bei einer mündlichen Klage mitgebracht werden. Hierbei ist zu beachten, dass ein Anspruch lediglich auf einen Betreuungsplatz besteht. Eltern können somit nicht einklagen, dass ihr Kind in ihrer Wunscheinrichtung unterkommt.

Es ist rechtlich klar geregelt, mit welchen Betreuungsangeboten eine Kommune ihren vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verpflichtungen nachkommt. So muss ein Betreuungsangebot mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in 30 Minuten oder weniger erreichbar sein. Alternativ darf es sich maximal 5 km vom Wohnort des Kindes entfernt befinden. Sollten Eltern einen legitimen Kitaplatz angeboten bekommen, diesen aber ablehnen, verfällt ihr Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Nähere Informationen hierzu sind auf Babelli.de zu finden.

Fazit

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, den bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz rechtlich geltend zu machen. Damit das Verfahren effizient abläuft und keine Fehler gemacht werden, sollten sich Eltern einen zuverlässigen Anwalt an ihre Seite holen. Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorliegen, müssen die Betroffenen zunächst genau klären, welche Kosten mit einem Verfahren einhergehen werden.

Quelle: DAWR/om
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