Grundsätzlich gelten folgende Tilgungsfristen:
- Eintragungen mit 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 Jahren
- Eintragungen mit 2 Punkten: Tilgung nach 5 Jahren
- Eintragungen mit 3 Punkten: Tilgung nach 10 Jahren
Neben diesen Tilgungsfristen ist aber auch die Überliegefrist zu beachten (vgl. Überliegefrist - Löschung und Tilgung von Punkten in Flensburg ist trickreich).
Die unterschiedlich langen Tilgungsfristen erklären sich mit der Schwere der zugrunde liegenden Verstöße. Bei einem Punkt geht es schließlich noch um weniger gravierende Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot. Bei Verstößen mit zwei Punkten handelt es sich bereits um Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder Straftaten ohne Entziehung des Führerscheins, und drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis.
Tilgungsfristen beginnen mit Rechtskraft der Entscheidung
Entscheidender Zeitpunkt, ab dem die Tilgungsfristen zu laufen beginnen, ist jeweils die Rechtskraft des Bußgeld-Bescheids, mit dem die Punkte festgesetzt werden. Da sich Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren hinziehen können – insbesondere wenn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird und es zu einem Gerichtsverfahren in möglicherweise mehreren Instanzen kommt – kann deshalb der tilgungsrelevante Zeitpunkt gravierend vom Zeitpunkt des Tatzeitpunkts des Verkehrsverstoßes abweichen.
Artikeltipp:
@ART1419:anwaltsregister[Die 7 häufigsten Fragen rund um Radarfalle, Fahrverbot und Geschwindigkeitsüberschreitung]@
Bei neuen Punkten kommt es auf das Datum des Verkehrsverstoßes an
Etwas komplizierter wird die Rechtslage allerdings durch die so genannte „Überliegefrist“. Diese kommt zum Tragen, wenn vor Ablauf der Tilgungsfrist einer Eintragung ein neuer Verkehrsverstoß begangen wird, dieser aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist rechtskräftig mit der Festsetzung neuer Punkte in Flensburg geahndet wird. Diese nachträgliche Berücksichtigung von Punkten ist bis zu einem Jahr nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist möglich.
Löschung der Punkte erst ein Jahr nach Tilgung
In dem Fall werden die zum Zeitpunkt des neuen Verstoßes noch bestehenden Punkte bei Eintragung der neuen Punkte berücksichtigt, so dass es noch zu einer für die Fahrerlaubnis kritischen Punkthöhe kommen kann. Ein Jahr nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist (also nach 3,5 Jahren, 6 und 11 Jahren) werden die Punkte endgültig aus dem Register gelöscht.
Keine Tilgung während Probezeit
Während der Probezeit werden übrigens keine Punkte getilgt. Dies kann frühestens mit Ablauf der Probezeit erfolgen – was insbesondere im Fall der verlängerten Probezeit zu einem relevanten Problem werden kann.
Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen
Abgefragt werden kann der eigene Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt, unter dessen Regie das Fahreignungsregister geführt wird. Die Abfrage ist durch persönliche Auskunft an den Behörden-Standorten in Flensburg und Dresden, durch Anfrage per Post sowie per Online-Auskunft auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamts möglich.
Punkteabbau durch Teilnahme an Fahreignungsseminar
Diejenigen, deren Punkte sich in Flensburg gefährlich häufen, haben die Möglichkeit, frewillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dies kommt für Personen in Betracht, die höchstens fünf Punkte auf ihrem Konto haben. Durch die Teilnahme kann einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden.
Probleme im Verkehrsrecht? Diese Anwälte helfen
Bei Ärger im Verkehrsrecht finden Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Wenn Sie in eine Radarfalle geraten sind und geblitzt wurden, dann können Sie auch unsere Anwaltsliste zum Thema Geschwindigkeitsverstoß und Radarfalle nutzen.
Siehe auch: